Haben Hotels kein Recht am eigenen Bild? Grundsatzurteil zur sog. Panoramafreiheit stellt klar: Fotos zu Werbezwecken dürfen gemacht werden
Karlsruhe, 02. Mai 2017 – Fotoaufnahmen von Hotelfassaden dürfen gemacht werden und offenbar auch zu Werbezwecken, z.B. für Reiseangebote, eingesetzt werden. Dies lasse die sog. Panoramafreiheit zu, wie aus einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes hervorgeht (Az. 1 ZR 247/15). Das Urhebergesetz erlaubt es, Bilder von Immobilien an öffentlichen Wegen zu machen.