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Aktualisiert — AGB-Änderungen bei HRS: Harte Knebel für Hotels – Raten für 12 Monate einstellen – 30 Euro Gebühr bei Gästebeschwerden – 500 Euro Kaution

UPDATE (Köln, 23. Januar 2012) Immer mehr Ärger um hrs.de: Das machtvolle Kölner Hotelbuchungsportal wirft mit seiner zum 1. März geplanten Änderung der AGB weitere Fragen auf. Es droht den Hotelpartnern nicht nur eine Erhöhung der Buchungsprovision auf 15 Prozent, sondern auch eine weiter gehende Abgabe der Marktmacht. So verpflichten sich die Hotels auf eine „Einstellung der standardmäßigen Rate (z.B. HRS-Rate) für mindestens zwölf Monate im Voraus“.

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Provisionserhöhung laut AGB von hrs.de (gültig ab 1. März 2012)
„HRS erhält als Vergütung für jede realisierte Buchung eine Kommission in Höhe von:
15% auf Einzelreservierungen
13% auf Gruppenreservierungen
10% auf Veranstaltungsreservierungen
3 % für Buchungen über ggf. zur Verfügung gestellte „widgets“
sowie etwaige gesondert vereinbarte Aufschläge (etwa für „Top Rankings“)“
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Mit der Festlegung der HRS-Rate und gleichzeitiger Verpflichtung zu Ratenparität nehme man sich ja die Möglichkeit, im Yield Management zu arbeiten, monierte ein namhafter Luxushotelier gegenüber dieser Fach-Illustrierten. Hrs.de verpflichte die Hotels nämlich dazu, „die mindestens gleich günstigen Preise und Preisbedingungen“ zu erhalten, die das Hotel „auf anderen Buchungs- und Reiseplattformen im Internet und den eigenen Vertriebskanälen anbietet“. Das bedeutet unabänderliche Ratenparität, was für etliche Hotels nicht immer Sinn macht. Es geht noch weiter: Hrs.de dürfe „in Bezug auf die Verfügbarkeit nicht schlechter behandelt“ werden als als andere Vertriebskanäle, heißt es in den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf anderen Vertriebskanälen noch verfügbare Zimmer müssten immer auch bei hrs.de verfügbar gemacht werden, heißt es.

UPDATE – Stellungnahme von hrs.de dazu:
“Um bei einer Neuaufnahme bei hrs.de freigeschaltet zu werden, muss das Hotel die standardmäßige Rate für 12 Monate im Voraus einstellen. Danach kann das Hotel seine Raten und Verfügbarkeiten jederzeit aktualisieren. Der Hotelier hat die Preishoheit, bleibt unabhängig und flexibel. Die Hotelpartner bestimmen alleine, wie viele Zimmer zu welchem Preis über hrs.de angeboten werden. Der Tagespreis bei hrs.de kann jederzeit der aktuellen Belegungssituation und dem Marktumfeld angepasst werden. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Hotelpartnern möglichst lange im Voraus buchbar zu sein, damit es auch von dem mittel- und langfristigen Geschäft mit längeren Vorausbuchungsfirsten profitieren kann.”

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„Inwieweit es HRS tatsächlich möglich ist, in die Preisgestaltung des Hoteliers auf seiner eigenen Homepage oder den eigenen Buchungskanälen einzugreifen und dem Hotelier die Preispolitik vorzuschreiben, wird derzeit überprüft.“ – Aus einem Schreiben des Dehoga Niedersachsen an Mitgliedsbetriebe
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Weiteres Ärgernis sind die Extragebühren bei Gästebeschwerden. Hrs.de fordert von den Hotels eine Erstattung, wenn Ansprüche der Gäste erfüllt werden müssen. Das betreffe laut AGB „etwaige Mehrkosten für Alternativunterkünfte bei vom Hotel abgelehnten Buchungen sowie Zusatzkosten wie Telefon oder Taxi“. In jedem Fall will hrs.de eine „Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit 30 Euro“ berechnen.

UPDATE – Stellungnahme von hrs.de dazu:
“Hrs.de gibt keinen eigenmächtigen Rabatt an Kunden. Ausschließlich die Hotels können den Kunden einen Rabatt einräumen, indem sie beispielsweise restriktive Raten, Firmenraten, Wochenend- oder Promotionraten einstellen. Über die Teilnahme an den Ratenprogrammen und die Höhe der Rabatte entscheidet allein der Hotelier.”

Alle Hotels müssen nun die Kommissionen per elektronisches Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Einzige Alternative sind laut den neuen AGB Kreditkarten-Abbuchungen. Der Portalbetreiber kann auch Sicherheitsleistungen in Höhe von 500 Euro verlangen, wenn „Zahlungsschwierigkeiten in der Vergangenheit aufgetreten sind oder zukünftig zu erwarten sind“.

Bei Hotelbewertungen von Nutzern von hrs.de hat das Hotel bei Korrekturen künftig neue Hürden zu überwinden. Wird eine unwahre Tatsachenbehauptung eines Gastes bei hrs.de veröffentlicht, muss das Hotel mit entsprechenden Belegen (Fotos oder Zeugenaussagen) gegenüber hrs.de eine Löschung oder Kommentierung nachweisen. „Die Beweislast für die Unrichtigkeit der Tatsachenbehauptungen einer Bewertung liegt beim Hotel“, heißt es dazu in den AGB. Und: Ein Anspruch auf Veröffentlichung der Hotelkommentare bestehe nicht. Zudem behaltes sich sich hrs.de künftig vor, Hotels mit schlechten Bewertungen oder/und anhängigen Gerichtsverfahren zu sperren oder aus dem System zu nehmen.

Die neuen AGB treten durch „stillschweigende Zustimmung“ in Kraft: „Ihre Zustimmung zu den neuen AGB gilt automatisch als erteilt, wenn Sie für die Zeit nach dem 1. März 2012 noch Zimmer bei HRS einstellen oder verfügbar halten. Sollten Sie den Änderungen schriftlich per Post an HRS – Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH, Blaubach 32, D-50676 Köln oder per E-Mail an [email protected] widersprechen, gilt dies als Kündigung Ihres HRS-Vertrages mit Wirkung zum Änderungsdatum.“