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Alle gegen Airbnb: Geschäft mit Ferienwohnungen höhlt Markt für Mietwohnungen aus – Große Konkurrenz für Hotels und Serviced Apartments – Chancen für Hotellerie?

(Berlin, 25. Juli 2014) Die Internet-Revolution macht nicht halt: Airbnb.com ist das seltene Beispiel, wie ein neuartiges Vertriebsystem eine etablierte Branche kräftig durcheinander wirbeln kann. Welche kreative Zerstörungskraft die sog. Shareconomy entwickeln kann, ist beireits Musik sowie TV und Filmen (Streaming) zu beobachten. Die Möglichkeit, über eine weltweit bekannte Vertriebsplattform einzelne Zimmer oder kleine Wohnungen tageweise zu vermieten, trifft international den Zeitgeist und das Bedürfnis der Bevölkerung, einen Zusatzverdienst zu erzielen.

Gerade in Berlin boomt das Geschäft mit Ferienwohnungen, die über airbnb.com weltweit vermarktet werden
Gerade in Berlin boomt das Geschäft mit Ferienwohnungen, die über airbnb.com weltweit vermarktet werden

Mit airbnb.com wird jetzt Jedermann zum Hotelier. In Deutschland wird der Internet-Marktplatz – und mehr akls das ist er auch nicht – als Gefahr und Bedrohung markiert. Das Wirtschaftsmagazin “Capital” schrieb nun, dass in Berlin, Hamburg, Köln und München große Zahlen von Mietwohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen vermietet werden – dies heize die Wohnungsnot weiter an. Hoteliers z.B. in Berlin wettern seit Monaten gegen die Praxis, private Zimmer zu vermieten und fordern die Politik weiter zu Verbotaktionen auf. Dabei sind die Chancen, die ein erstaunlicher Vertriebserfolg wie airbnb.com bietet, unberücksichtigt.

Airbnb vor Gericht – Alle gegen Privatvermieter-Portal – Sehen Sie dazu einen Bericht bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/reise-touristik/airbnb-vor-gericht/
Berlin: Senatsverbot gegen boomende Mietwohnungen – Hören Sie dazu bei HOTELIER TV & RADIO einen Audio-Beitrag: http://www.hoteliertv.net/podcasts/

Findige Unternehmer können Apartments und kleine Wohnungen in exzellenten Stadtlagen anmieten und international vermarkten. Portale wie airbnb.com oder auch 9flats.com machen es eben möglich. Mit Sachverstand (u.a. über Pricing, Services und Hygienemanagement), Marketing-Expertise und professioneller sowie sicherer Mietabwicklung (wichtig für Geschäftskunden) können Hoteliers schnell und elegant weitere Niederlassungen aufbauen. Dass das geschäft mit Ferienwohnungen beispielsweise in verkehrsgünstiger Lage zu Messezentren ein lohnendes Geschäft ist, wissen längst etliche Nebenerwerbs-Hoteliers.

“Capital”-Untersuchung: Immer mehr Mietwohnungen dauerhaft als Ferienwohnung angeboten
Die Umwandlung von Mietwohnungen in teils illegale gewerbliche Ferienwohnungen ist in deutschen Großstädten weiter verbreitet als gedacht. Dies zeigt eine Untersuchung von Wohnungsangeboten auf der Internetplattform airbnb.com, die das Wirtschaftsmagazin “Capital” in Auftrag gegeben hat. Demnach werden allein in den beliebten Kiezlagen Berlins inzwischen fast 6.000 Wohnungen über airbnb.com dauerhaft als Ferienwohnungen vermietet, obwohl sie laut offiziellem Angebot eigentlich nur übergangsweise an Touristen untervermietet werden sollen. Auch in Hamburg, München und Köln fanden sich jeweils weit über 1.000 vergleichbare Angebote.

Die neuen Zahlen sind brisant, gilt der Markt für Mietwohnungen in den Zentren deutscher Großstädte doch ohnehin als angespannt. In den beliebten Vierteln von Berlin, München, Köln und Hamburg sind die Quadratmeterpreise für Neuvermietungen in den vergangenen Jahren zum Teil drastisch gestiegen. Wie sich nun zeigt, werden aber etwa in Berlin viele Wohnungen gar nicht mehr an reguläre Dauermieter, sondern an Touristen vermietet, weil die Mieteinnahmen so deutlich höher sind.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietvereins, Reiner Wild, greift airbnb.com scharf an: “Bei den Plattformen geht es zumeist um lukrative Geschäfte mit Ferienwohnungen, durch die auf an-gespannten Wohnungsmärkten dringend benötigter Wohnraum für langfristige Mietverhältnisse entzogen wird”, so Wild. Er fordert schärfere gesetzliche Regelungen gegen die Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen. “Länder und Kommunen sollten dort, wo Wohnraumschutz noch nicht existiert, verstärkt auf gesetzliche Regelungen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum setzen”, sagte Wild weiter.

Auch der Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), Markus Luthe, attackiert die neue Konkurrenz: “Die Analyse bestätigt unsere Vermutung, dass das Geschäftsmodell von airbnb.com mit idealistischer ‘Sharing Economy’ wenig gemein hat.” Die Rede vom Teilen sei “Sozial-Romantik” und diene “knallhartem Marketing-Kalkül”.

Unter dem Schlagwort “Sharing Economy” werden seit einigen Jahren unter anderem Angebote zusammengefasst, bei denen Kunden bestimmte Güter nicht mehr kaufen, sondern miteinander teilen – vom Werkzeug über Autos bis zu Wohnungen. Hunderte von jungen Internetfirmen haben sich mittlerweile darauf spezialisiert, Vermietungen oder auch Dienstleistungen wie Fahrdienste von Privatpersonen zu vermitteln. Auch Airbnb hatte bislang stets darauf verwiesen, dass über ihre Plattform hauptsächlich Privatpersonen ihre Wohnungen für kurze Zeit unter¬vermieten.

Aus der “Capital”-Untersuchung lässt sich allerdings auch erkennen, dass Airbnb-Anbieter häufig mehr als nur eine Wohnung kontrollieren. Allein in Berlin haben 216 Anbieter drei und mehr Wohnungen zur dauerhaften Vermietung eingestellt – ein klares Indiz für eine gewerbliche Vermietung. Einzelne Vermieter verfügen sogar über mehr als 40, manche über mehr als 70 Wohnungen.