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Bettensteuer: Berliner Hoteliers kämpfen gegen Senat – Staatsrechtler Scholz räumt „City Tax“ wenig Chancen vor Gericht

(Berlin, 01. Februar 2012) Es wird spannend, wenn der Dehoga Berlin vor Gericht zieht: Gegen die vom Senat der Bundeshauptstadt für 1. Januar 2013 angekündigte Bettensteuer (5%) will der Verband juristisch zu Felde ziehen – notfalls bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Noch setzt man auf eine Einsicht in der neuen Regierungskoalition von SPD und CDU.

Der renommierte Staatsrechtler Rupert Scholz gibt der „City Tax“ vor Gericht wenig Chancen. Sie sei eine örtliche Aufwandssteuer und diese könne laut Grundgesetz  nur dann erhoben werden, wenn sie sich von einer bundesrechtlichen Steuer unterscheide. Jedoch gleiche die Matratzen-Maut der Umsatzsteuere, einer bundesrechtlich geregelten Steuer. „Da in jeder Beziehung Gleichartigkeit zur Umsatzsteuer besteht, ist die Einführung dieser Aufwandssteuer verfassungswidrig“, so Scholz.

Die für Privatreisende geltende Bettensteuere soll laut Senatsberechnungen bis zu 50 Millionen Euro jährlich einbringen. Der Dehoha Berlin befürchtet hohe Verwaltungskosten, so dass von der Summe nur knapp sieben Millionen Euro als Reinerlös im Stadtsäckel hängen bliebe. Offen wird damit gedroht, dass sich die freiwillig im Zusammenschluss von Visitberlin Partznerhotels e.V. engagierten Hoteliers die Mitgliedschaft aufrecht erhalten würden, wenn die Bettensteuer tatsächlich eingeführt würde. Jährlich würden damit eine Million Euro bei der zentralen Berliner Tourismusorganisation Visitberlin fehlen.

Im Koalitionsvertrag steht, dass die Bettensteuer „rechtssicher“ mit dem Jahreswechsel 2012/2013 eingeführt werden soll. Ist diese Rechtssicherheit nicht (mehr) gegeben, hofft man im Dehoga Berlin darauf, dass man in der Politik darauf verzichte.