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Dehoga fordert Nachbesserungen beim Mindestlohn – Fatale Nebenwirkungen verhindern – Präsident Ernst Fischer: „Differenzierungen sind zwingend notwendig“

(Berlin, 10. März 2014) Das Gastgewerbe hat sich in den vergangenen zehn Jahren als starker Jobmotor erwiesen: Mehr als 170.000 neue sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ein Plus von 22,6 Prozent. Zum Vergleich: Der Beschäftigungszuwachs in der Gesamtwirtschaft lag bei 10,3 Prozent. Gerade in Ostdeutschland wurde in den vergangenen zehn Jahren jeder vierte neue sozialversicherungspflichtige Job im Gastgewerbe geschaffen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) ist davon überzeugt, dass der Mindestlohn gerade für kleine und mittelständische Betriebe und für den Arbeitsmarkt insbesondere in strukturschwachen Regionen erhebliche Risiken birgt. „Unsere Aufgabe muss jetzt sein, größte Verwerfungen am Arbeitsmarkt durch intelligente Lösungen zu verhindern“, so Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Es ist schon bedenklich, dass sich die Gewerkschaften für nicht verantwortlich erklären für möglicherweise sinkende Beschäftigung bei Geringqualifizierten, steigende Jugendarbeitslosigkeit, Flucht in die Schwarzarbeit, Tarifflucht und Nebenwirkungen auf das duale Ausbildungssystem.“

Mindestlohn 2

Das Gastgewerbe ist eine besonders arbeitsintensive Branche, der Personalkostenanteil liegt mit 25 bis 35 Prozent besonders hoch. Gerechnet auf den gleichen Umsatz werden in der Gastronomie sechs Mal so viele Arbeitnehmer beschäftigt wie etwa im Lebensmitteleinzelhandel. Arbeitsplätze werden nicht ins Ausland verlagert, zudem beschäftigt die Branche viele Geringqualifizierte.

Dehoga-Präsident Ernst Fischer: „Während der DGB gegen jede Art von Ausnahme mobil macht, hält der Dehoga sachgerechte und rechtmäßige Differenzierungen auch im Interesse der Beschäftigten für zwingend notwendig.“

  • Altersstaffelung für Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium – mindestens bis zur Grenze von 23 Jahren. Anderenfalls drohen massive Fehlanreize, statt einer dualen Ausbildung (direkt nach dem Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss) eine Hilfstätigkeit für rund 1.400 Euro im Monat aufzunehmen. Positiv-Beispiel Niederlande: Hier gibt es Lohnstufen zwischen 30 Prozent des Mindestlohns (für 15-Jährige) und 85 Prozent für (22-Jährige).
  • Befristete Abweichungen für Langzeitarbeitslose. Da diese Gruppe mit Mindestlohn kaum eine Chance auf einen Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt hätte, sollten befristete Abweichungen im ersten Jahr der Beschäftigung möglich sein.
  • Differenzierte Lösung für Minijobber. Diese Gruppe erhält bei gleichem Bruttolohn ein in der Regel um 18 bis 20 Prozent höheres Netto als Festangestellte. Dies wäre ein erheblicher Anreiz, statt eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nur einen Minijob auszuüben. Gerade bei der Gruppe der Minijobber besteht zudem ein erhebliches Risiko der Abwanderung in die Schwarzarbeit.
  • Sicherstellung der Abweichungsmöglichkeit durch regionale Tarifverträge bis Ende 2016. Die Politik hat zugesagt, repräsentative Tarifverträge zu schützen, die über den 1. Januar 2015 hinaus Stundenlöhne unter 8,50 Euro regeln. Im Gastgewerbe betrifft dies derzeit fünf Tarifverträge (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, ostfriesische Inseln). Die im Koalitionsvertrag skizzierte Lösung verweist jedoch auf das Arbeitnehmerentsendegesetz, welches nur für bundesweite Tarifverträge (die es im Gastgewerbe wie auch in anderen betroffenen Branchen nicht gibt) gilt. Die Betriebe des Dehoga verlassen sich darauf, dass auch regionale Tarifverträge bis zum 31.12.2016 laufen dürfen.
  • Evaluierung der Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Gewerkschaften überbieten sich bereits jetzt mit Forderungen nach Mindestlöhnen von 10 Euro und mehr. Wichtig ist: Im Gesetz muss festgeschrieben werden, dass vor einer Erhöhung des Mindestlohns dessen tatsächliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt (Arbeitslosigkeit bei Geringqualifizierten, Jugendarbeitslosigkeit, Schwarzarbeit) sorgfältig evaluiert werden.
  • Im Interesse von Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie des gesamten Tourismusstandorts Deutschland setzt sich der Dehoga konstruktiv für qualifizierte Differenzierungen ein. „Es liegt jetzt in der ureigenen Verantwortung der Mitglieder des Bundestags, Differenzierungen beim Mindestlohn zum Wohle der Beschäftigung und des Mittelstandes in Gesetzesform zu gießen“, so Dehoga-Präsident Ernst Fischer. „Eine solch originär politische Entscheidung gehört nicht in eine Mindestlohnkommission. Die aktuellen Verlautbarungen der Gewerkschaften machen deutlich: Ausnahmen, die nicht im Gesetz geregelt werden, wird es nicht geben.“