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Einstweilige Verfügung gegen Yelp: Anzeige der Gesamtbewertung nicht zulässig – Positive Bewertungen werden ausgefiltert

(Hamburg, 06. Dezember 2013) Nach der Qype-Übernahme kommt Bewegung in die Misere um das Bewertungsportal yelp.de: Ein Mediziner erwirkte nun vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger des US-Portals. Es sei nicht zulässig, eine Gesamtbewertung anzuzeigen (die auch in den Google-Suchergebnissen auftaucht), wenn einzelne (positive) Bewertungen ausgefiltert werden. Hintergrund ist: Bei yelp.de wurden die positiven Bewertungen, die vom gekauften Bewertungsportal qype.de übernommen werden sollten, autamtisch ausgefiltert. Bei yelp.de will man so manipulierten und geschönten Bewertungen vorbeugen. Der Effekt: Zahlreiche Unternehmen auch im Gastgewerbe wurden bei yelp.de plötzlich mit einen negativen Bewertungsdurchschnitt angezeigt. Diese fatale Entwicklung hat wirtschaftliche Auswirkungen auf die Unternehmen.

Sehen Sie dazu einen Report bei HOTELIER TV:
Yelp-Skandal: Bewertungsportal zeigt nur noch negative Bewertungen

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Yelp-Skandal – Bewertungsportal zeigt nur noch negative Bewertungen

Gegenüber dem “Hamburger Abendblatt” sagte eine Justizsprecherin, dass es nicht zulässig sei, eine Gesamtbewertung im Internet anzuzeigen, wenn ohne erkennbaren Grund einzelne Bewertungen herausgefiltert werden. Dadurch würden die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt.

Bei yelp.de sollen gefälschte oder irreführende Bewertungen automatisch entdeckt werden. Ein spezieller Filter sortiere auch seriöse Bewertungen heraus und verschiebe sie in die Kategorie “nicht empfohlene Beiträge”, wird berichtet. Eine Sprecherin von yelp.de gab zu, dass durchaus sein könne, dass einige Beiträge in der Rubrik “nicht empfohlen” landen, die von Nutzern ohne trügerische Absicht und auf der Basis eigener Erfahrung geschrieben wurden.

Zurückgewiesen wurde der verschiedentlich geäußerte Vorwurf, Anzeigenkunden seien bei yelp.de besser gestellt. “Es besteht keinerlei Beziehung zwischen Beiträgen und Yelp-Anzeigen”, so die Sprecherin gegenüber dem “Hamburger Abendblatt”.

Welche tatsächlichen Auswirkungen die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg haben wird, bleibt abzuwarten. Die Europa-Zentrale des Bewertungsportals sitzt in Irland.