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Gema-Tarifreform für 2013 ausgesetzt

Bundesvereinigung der Musikveranstalter verständigt sich mit Gema auf Übergangsregelung für 2013 – Existenzgefährdende Gebührenerhöhungen erfolgreich verhindert / Planungs- und Rechtssicherheit erreicht

(Berlin, 20. Dezember 2012) Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Musikkneipen können aufatmen: Nach einem beispiellosen über Monate andauernden Verhandlungsmarathon über die Gema-Tarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erreichen, dass die Gema auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife verzichtet. Damit können alle Veranstaltungen, u.a. in Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben, Hallenbetrieben sowie auf Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife geplant und durchgeführt werden. Dehoga-Präsident und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter Ernst Fischer: „Mit dieser Lösung ist zumindest für 2013 die Zeit der existenziellen Ängste vieler Veranstalter beendet.“

Dafür musste die Bundesvereinigung der Musikveranstalter der Gema einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.

Zur Klarstellung: Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der Gema für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.

In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruchs eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der Gema auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013.

Ernst Fischer: „Die Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wie auch des Dehoga dürfen versichert sein, dass wir unabhängig von dieser vertraglichen Vereinbarung mit der Gema für das Jahr 2013 nicht nachlassen werden, gesetzgeberischen Handlungsbedarf anzumahnen. Einseitig veröffentlichte Tarife – zumal wenn sie mit existenzgefährdenden Erhöhungen einhergehen – dürfen erst dann zur Anwendung kommen, wenn die ordentlichen Gerichte rechtskräftig über die Angemessenheit der Tarife entschieden haben.“