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Insolvenz bei Unister und Urlaubstours: Mit dem Sicherungsschein auf der sicheren Seite

Audio-Ratgeber: Gutscheine - Oft länger gültig als gedacht (Foto: Jan Engel/fotolia.com)

Audio-Ratgeber: Gutscheine - Oft länger gültig als gedacht (Foto: Jan Engel/fotolia.com)Düsseldorf/Leipzig, 21. Juli 2016 – Die Insolvenz des Reiseunternehmens Unister und einiger Tochterunternehmen wie Urlaubstours und Unister Travel versetzten in den vergangenen Tagen viele Urlaubshungrige in Schrecken. Für die meisten bleibt es wohl auch bei einem Schreck, beruhigen Arag-Experten.

Kunden mit einem sogenannten Reisesicherungsschein bekommen, auch wenn die Reise nicht angetreten werden kann, zumindest ihr Geld zurück. Urlauber verlieren ihr Geld also auch dann nicht, wenn sie einem insolventen Reiseveranstalter auf den Leim gegangen sind.

Das gilt übrigens auch dann, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist. Der Europäische Gerichtshof entschied dazu, dass die Versicherung unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit gelte und stärkte damit die Rechte von Urlaubern. Im konkreten Fall hatte ein Betrüger eine Pauschalreise vermittelt und dann wegen Insolvenz abgesagt. Die Versicherung musste in dem verhandelten Fall trotzdem zahlen (EuGH, Az.: C-134/11).

Anders sieht es laut Arag-Experten allerdings für Kunden von solchen Unister-Tochterunternehmen aus, die bei der Buchung der Reise nur als Vermittler aufgetreten sind, etwa für eine Flugbuchung. Ob in diesen Fällen das Geld auch tatsächlich beim Vertragspartner – z.B. der Airline – angekommen ist, sollten die Kunden unbedingt erfragen!


Vorläufiger Insolvenzverwalter dementiert Berichterstattung des “Handelsblatts”0

Dazu veröffentlichte Unister folgende Pressemiteilung:
“Beruhigung für die Kunden der Reiseportale der Unister Holding GmbH. „Wir können jetzt sicherstellen, dass alle Buchungen über die Reiseportale von Unister sicher sind. Kunden können sowohl Ihre Urlaubsreisen antreten als auch in Zukunft die Reisen und Flugtickets von Portalen wie Fluege.de oder Ab-In-Den-Urlaub.de bedenkenlos in Anspruch nehmen“, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter der Unister Holding, Prof. Dr. Lucas Flöther.

Prof. Dr. Flöther dementiert damit einen Bericht des Handelsblatts, wonach ein Ausfallrisiko für Flugtickets bestehen könnte. „Das ist nach einer sorgsamen Prüfung der Prozesse auszuschließen“, betont Prof. Dr. Flöther. Ein Grund dafür ist, dass die Zahlung von Linienflugtickets nach den strengen Resolutionen des Luftfahrtverbandes Iata erfolgen und im Falle der Unister Group stets über zertifizierte Dienstleister ausgeführt werden. Dies gilt auch für Consolidator-, Lowcost- und Charterflüge, die ohne den Zahlungsplan der Iata direkt mit Airlines und Lieferanten abgerechnet werden.

Absolut sicher ist, dass auch die vom Handelsblatt skizzierten sogenannten „Graumarkttickets“ stets in Vorkasse gezahlt worden sind. Diese von Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellten Charterflugtickets, die ohnehin nur einen geringen Anteil des Fluggeschäfts der Unister Group ausmachen, wurden in allen Fällen über externe Lieferanten, sogenannte Flugticketgroßhändler, gebucht und an die Fluggesellschaften abgeführt.

Auch die gebuchten Reisen des Veranstalters Urlaubstours GmbH, der gestern ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hatte, sind seit dem 19. Juli 2016 in vollem Umfang gesichert. Dank des Engagements der Generali Versicherung AG und des Versicherungsmittlers Reisegarant können die Reisen in vollem Umfang durchgeführt werden. Auch bei den Pauschalreisen dieses Veranstalters ist die Bezahlung der Flugtickets umfänglich gewährleistet.

Ebenso das wichtige Reisebüro-Geschäft der Reiseportale der Unister Holding GmbH läuft in vollem Umfang weiter und ist gesichert. Sowohl für Pauschalreisen als auch bei Flugtickets treten die Reiseportale ausschließlich als Vermittler auf. Zahlungsempfänger ist in allen Fällen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger.”