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Kaffeefahrt-Betrüger gewinnen nicht immer – Auch wer sich hereinlegen ließ, kann einen Vertrag wieder loswerden

(Baierbrunn, 30. Dezember 2011) Die Reue kommt oft erst nach einer Kaffeefahrt, wenn klar wird, dass man zu einem völlig überhöhten Preis ein Billigprodukt angedreht bekam. Natürlich ist es ratsam, auf die unseriösen Angebote erst gar nicht einzugehen, aber weil es eben doch so oft passiert, erinnert das Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber” daran, dass jeder innerhalb von 14 Tagen Verträge widerrufen kann – allerdings per Einschreiben mit Rückschein, erklärt der auf die betrügerischen Delikte spezialisierte Polizist Bernhard Stitz aus Flensburg. “Falls Sie schon bezahlt haben, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder die Polizei”, rät er. “Schämen Sie sich nicht, Hilfe zu holen. Es geht hier oft um kriminelle Machenschaften.”

Das Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber” 12 /2011 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.