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Kampf um Azubis: Gastronom verdoppelt Gehalt für Lehrlinge – Konzept gegen Fachkräftemangel

(Berlin, 16. Juni 2014) Der Fachkräftemangel hat sich extrem verschärft: Um überhaupt noch Bewerbe für Lehrstellen zu finden, greift nun ein Berliner Gastronom zu einem “drastischen” Mittel – er erhöht die Gehälter für Auszubildende. Sehen Sie dazu einen aktuellen Bericht bei HOTELIER TV: http://www.hoteliertv.net/hotel-job-tv/kampf-um-azubis-gastronom-verdoppelt-gehalt-für-lehrlinge-konzept-gegen-fachkräftemangel

Wirksames Mittel gegen Nachwuchsmangel: Der Berliner Gastronom Gerd Spitzer verdoppelt die Gehälter für Lehrlinge
Wirksames Mittel gegen Nachwuchsmangel: Der Berliner Gastronom Gerd Spitzer verdoppelt die Gehälter für Lehrlinge

Der Berliner Gastronom Gerd Spitzer (u.a. Restaurant “Tauro”) hat nun angekündigt, mal eben das Azubi-Gehalt zu verdoppeln. D.h. im ersten Lehrjahr gibt es schon 960 Euro monatlich statt bisher 480 Euro. Von den 30 Lehrstellen in seinen sechs Restaurants sind bislang erst zehn besetzt.

„Anzeigen, Internet-Portale, Job-Center, IHK – ich habe alles versucht“, berichtete Spitzer, der einst 1978 seine Lehre begann – für 78 Ost-Mark im Monat. Offenbar geht das Konzept auf: Einige Bewerber haben sich bereits gemeldet.

Jeder zweite Auszubildende in wichtigen Berufen der Gastronomie bricht seine Lehre ab. Dies wurde nun von der Bundesregierung bekannt gemacht. In den Berufen Restaurantfachmann/-frau war die Abbrecherquote mit 50,7 Prozent am höchsten, gefolgt von den Köchen mit 48,4 Prozent. Die Vertragsauflösungsquote aller Berufe dieser Branche lag im Jahr 2012 bei 24,4 Prozent.

Die hohe Zahl unbesetzter Ausbildungsberufe und hohe Vertragslösungsquoten lasse aber nicht unmittelbar Rückschlüsse auf die Attraktivität von Berufen zu. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine sog. Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag. Darin hatte sich die Fraktion konkret nach der Ausbildungsqualität in Gastronomieberufen erkundigt. Man müsse berücksichtigen, dass Vertragsauflösungen vielfältige Ursachen wie einen Berufs- und Betriebswechsel des Auszubildenden, Insolvenz oder Schließung des Betriebs haben können und deshalb nicht mit einem endgültigen Ausbildungsabbruch gleichgesetzt werden können, betonte die Regierung.

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