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Leitungswasser: Kein Rechtsanspruch im Restaurant

(Berlin, 28. Mai 2013) Im Restaurant in Italien serviert es der Kellner gratis zum Kaffee, in Frankreich zum Wein: Leitungswasser. In deutschen Cafés, Kneipen und Restaurants gibt es diese Tradition nicht. Tatsächlich besteht hierzulande kein Rechtsanspruch auf Gratiswasser im Lokal. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.

In Deutschland besteht kein Rechtsanspruch auf kostenloses Leitungswasser in der Gastronomie
In Deutschland besteht kein Rechtsanspruch auf kostenloses Leitungswasser in der Gastronomie

Der Wunsch besteht aber offenbar: Nach einer Umfrage des Forums Trinkwasser fänden es 76 Prozent von 1000 Befragten sympathisch, wenn Trinkwasser bei Bestellungen gleich mitkäme. Jedem Dritten wäre der Service einen Euro wert, die meisten hätten ihn lieber kostenlos. Doch der Deutsche Hotel und Gaststättenverband argumentiert dagegen: Der Gast sitze warm, genieße die Atmosphäre, benutze Gläser, die serviert und gespült werden müssten. Das seien Dienst­leistungen, für die streng genommen bezahlt werden müsse, zitiert die Stiftung Warentest.

Hinzu kommt: Mit Getränken machte die Gastronomie 2012 gut 40 Prozent des Umsatzes. Wäre Trinkwasser frei, müssten andere Angebote neu kalkuliert werden.