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Mindestlohn: Lockerung der Arbeitszeit-Dokumentation verzögert sich auf voraussichtlich 1. August

Mindestlohn bleibt ein Experiment

Mindestlohn bleibt ein Experiment(Kiel, 08. Juli 2015) Die Lockerung der Arbeitszeit-Dokumentation im Gastgewerbe verzögert sich ein wenig auf voraussichtlich Anfang August. Darauf weist Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Dehoga Schleswig-Holstein, im “Inforadio” hin. Die erreichten Änderungen beim Mindestlohngesetz (Aufzeichnungspflichten entfallen bei Einkommen ab bereits 2.000 Euro und bei Familienangehörigen) und sind ein (Teil)Erfolg der hartnäckigen Lobbyarbeit.

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Wichtig: Bis zur Änderung – frühestens zum 1. August 2015 – gelten die bisherigen Bestimmungen zur alten Arbeitszeitaufzeichnung, also auch bei Arbeitnehmern bis 2.985 Euro Monatsverdienst und Familienangehörigen. Dehoga-Mitglieder werden rechtzeitig darüber informiert, versprach Scholtis.

Wer die Dokumentationen zuverlässig und ordentlich erledige, habe nichts zu befürchten, so Scholtis. Die Gastro-Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollbehörden seien verträglich: Bei geringen Mängeln werde man verwarnt, aber nicht gleich mit Bußgeldzahlungen belegt.


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