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Privatapartments sind auch bei Geschäftsreisenden zunehmend gefragt – HRG setzt auch auf Sharing Economy

Moderne Business Traveler vermischen Beruf und Freizeit immer mehr - Blurring hat Auswirkungen auf Hotels

Moderne Business Traveler vermischen Beruf und Freizeit immer mehr - Blurring hat Auswirkungen auf Hotels

Hamburg, 02. Mai 2016 – “Auch wir stellen fest, dass sich die Unternehmen aufgrund der wachsenden Bedeutung von Sharing Economy mit diesem Thema intensiver auseinandersetzen“, erklärte Alexander Albert, Director Business Management von HRG Germany & Switzerland. Der Begriff der Sharing Economy, frei übersetzt Ökonomie des Teilens, beschreibt ein Unternehmenskonzept, das das systematische Ausleihen von Objekten ins Zentrum der Geschäftsaktivitäten stellt. Das können beispielsweise Carsharing-Unternehmen oder Anbieter von Privatunterkünften sein.

„Bleisure“ verstärkt bei Generation Y
Insbesondere Arbeitskräfte der Generation Y sind Dienstleistungen der Sharing Economy gegenüber sehr aufgeschlossen, da sie – mehr als vorherige Generationen – Berufliches und Privates miteinander verbinden (Begrifflichkeit „Bleisure“ = Leisure und Business). Für die Nutzung von Carsharing-Angeboten sprechen ökologische wie auch ökonomische Gründe. Taxifahrten oder die Bereitstellung eines eigenen Fuhrparks verursachen oftmals höhere Kosten als Carsharing. Zudem weisen diese Leihfahrzeuge häufig eine bessere CO2-Bilanz aus als Taxis. So könnten Travel Manager künftig häufiger mit der Frage konfrontiert werden, wie reisende Mitarbeiter, die auf einen Dienstwagen angewiesen sind, Fahrzeuge eines Carsharing-Unternehmens sinnvoll und sicher nutzen können.

Sicherheit geht vor
Wie können Unternehmen Angebote der Sharing Economy nutzen, ohne dabei bei der Datensicherheit, der Sicherheit der genutzten Leihobjekte und der Fürsorgepflicht Abstriche machen zu müssen? Bei der Anpassung der Reiserichtlinien müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden: 1. Bezahlprozesse müssen in die bestehenden Abrechnungsprozesse integriert werden. 2. Der Aufenthaltsort des Reisenden muss jederzeit bekannt sein, um ihn in Notfällen kontaktieren zu können. 3. Die Sicherheit und Qualität des Anbieters, vor allem in Bezug auf Fahrzeuge, Unterbringung und Versicherungen, muss gewährleistet sein. 4. Die Regeln der unternehmerischen Gesellschaftsverantwortung (CSR) müssen eingehalten werden. 5. Datensicherheit und Datenschutz müssen gewährleistet sein.


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