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Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung: So können Betriebe die Vorgaben umsetzen

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - So können Betriebe die Vorgaben umsetzen

(Düsseldorf, 18. März 2015) Unternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung in ihrem Betrieb durchzuführen. Neu zu berücksichtigen ist seit Oktober 2013 die Verpflichtung eine Beurteilung hinsichtlich der psychischen Belastung zu integrieren. Das Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (Ifaa) erläutert wie Betriebe dies umsetzen können.

Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung - So können Betriebe die Vorgaben umsetzen

Worum geht es?
Dr. Stephan Sandrock, Leiter der Fachgruppe Arbeits- und Leistungsfähigkeit und Experte u. a. für das Thema Psychische Belastung am ifaa erklärt: “Zunächst muss Unternehmen klar sein, worüber wir bei der Gefährdungsbeurteilung überhaupt reden. Es geht darum, eine Gefährdung der Tätigkeiten zu erfassen und nicht um die Lösung von evtl. Problemen eines einzelnen Mitarbeiters.” Das heißt konkret, die Arbeitsplätze müssen hinsichtlich ihrer psychischen Belastung und nicht bezogen auf die persönlichen Beanspruchung des einzelnen Mitarbeiters erfasst und bewertet werden. Diese kann positiv oder negativ sein. “Für den einen bedeutet z. B. die Bearbeitung eines breiten Themenfelds Abwechslung und Motivation für den anderen ist es eine Überlastung.”

Wie können Betriebe vorgehen?
Die Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung sollte einem bestimmten Schema folgen (siehe Grafik): 1. Festlegung der Tätigkeiten, 2. Ermittlung der psychischen Belastung, 3. Beurteilung der psychischen Belastung, 4. Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, 5. Wirksamkeitskontrolle, 6. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Am Ende des Prozesses steht eine entsprechende Dokumentation in der die wesentlichen Schritte festgehalten werden. Welches Vorgehen Unternehmen wählen, muss für den einzelnen Betrieb zur Unternehmenskultur und den jeweiligen Rahmenbedingungen passen. Für den Kleinbetrieb gelten andere Maßstäbe als für das Großunternehmen. Zur Auswahl stehen hauptsächlich drei Arten der Belastungsermittlung: Beobachtung/Beobachtungsinterviews, Mitarbeiterbefragung und moderierte Analyseworkshops.

Das Ifaa hat für die Beurteilung psychischer Belastung ein Beobachtungstool in Form eines Handbuchs und einer App für Tablet PCs entwickelt – das KPB Kurzverfahren für psychische Belastung. Es eignet sich insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe und ist schnell und einfach durchführbar. “Daneben gibt es auch andere Tools, die z. B. bei der Berufsgenossenschaft angefragt werden können”, erklärt Sandrock.

Sein Fazit: “Unsere Empfehlung bei der Umsetzung lautet: das Verfahren wählen, was zum Unternehmen passt, den Aufwand dabei berücksichtigen, den Betriebsrat und die Beschäftigten möglichst früh einbinden und vor allem das Thema im Unternehmen nicht zu emotionalisieren.”