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Ratenparität per Gesetz verbieten: Vorbild Frankreich – Österreichs Hoteliers fordern ähnliches Gesetz – Wo bleibt der Vorstoß in Deutschland?

Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)(Paris/Wien/Berlin, 25. Juni 2015) Per Onlinepetition lässt sich eine erste politische Speerspitze vorantreiben: Nach dem Vorbild aus Frankreich fordern nun auch Österreichs Hoteliers, die Ratenparität per Gesetz zu verbieten. Damit soll u.a. dem übermächtigen OTA booking.com Einhalt geboten werden. In Deutschland steht die von Buchungsportalen geforderte Ratenparität zwar unter Beobachtung der Wettbewerbshüter, aber kann faktisch ausgeübt werden. Nun bleibt abzuwarten, wann und wer einen ersthaften politischen Vorstoß für eine gesetzliche Regelung auch hierzulande vorantreibt.

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) will nun auch auf ein Gesetz hinarbeiten. “Revolutionen sind in Frankreich gelebte Tradition: Das zeigt der beispielgebende Beschluss der Nationalversammlung. Das ist der erste wichtige Schritt zur Wiedererlangung der unternehmerischen Freiheit in Europa. Es war nicht der letzte”, sagte ÖHV-Generalsekeretär Markus Gratzer. Das Ziel müsse eine gesetzliche Regelung sein, warnt Gratzer mit Blick auf Frankreich vor einem “Europa der zwei Geschwindigkeiten” und verweist auf das Steuerrecht: Da nutzen multinationale Konzerne jeden Spielraum, den ihnen unterschiedliche nationale Standards bieten. KMU können das nicht. Ähnlich wäre es bei unterschiedlichen Standards im Online-Vertrieb. Daher sei es Zeit für ein Gesetz zum Online-Vertrieb in Österreich, das sich am französischen Vorbild orientiert: “Gesetze bieten die höchste Sicherheit, dass marktbeherrschende Strukturen nicht ausgenutzt werden können. Und die Benchmark für so ein Gesetz setzt Frankreich”, so Gratzer.

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In Deutschland hat das Bundeskartellamt das zur Priceline Group gehördende OTA booking.com Anfang April offiziell abgemahnt – wegen “fortgesetzter Anwendung der Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hotels in Deutschland”. „Das OLG Düsseldorf hat mit der Bestätigung unseres Beschlusses gegen HRS eine grundsätzliche Frage für Wettbewerbsbeschränkungen im Internet entschieden. Die übrigen großen Hotelportale Booking.com und Expedia sind bislang dennoch nicht bereit, die Bestpreisklauseln aus ihren Verträgen zu streichen. Daher beabsichtigt das Bundeskartellamt, jetzt zunächst Booking.com als mittlerweile mit Abstand größtem Hotelportal in Deutschland die weitere Anwendung der Bestpreisklauseln zu untersagen. Dies dient auch der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zu HRS, die bereits seit einem Jahr ihre Bestpreisklauseln aus den Verträgen mit Hotels beseitigt hat. Das laufende Verfahren gegen Expedia wird fortgesetzt“, sagte dazu Kartellamtschef Andreas Mundt.

Zuvor war hrs.de die Bestpreisklausel untersagt worden. Gegen entsprechende Beschlüsse des OLG Düsseldorf und des Bundesgerichtshofs wurden keine Rechtsbeschwerden eingelegt – somit gilt die Untersagung.

Mitte Juni hatte die Nationalversammlung in Paris beschlossen, die von OTA oktroyierte Ratenparität per Gesetz zu untersagen. Dies sei einmalig in Europa, kommentierte der Hotel-EU-Dachverband Hotrec. Die Befreiung aus dem Preisdiktat gibt Hotelbetreibern ihre unternehmerische Freiheit stückweise zurück, Zimmerraten in den eigenen Buchungskanälen günstiger anzubieten als bei Drittportalen. Das geplante Gesetzgebungsverfahren in Frankreich macht deutlich, wie mächtig Vertriebspartner wie booking.com und auch expedia.com sind.