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Schonfrist für Gastronomie und Hotellerie: Manipulationsschutz für Registrierkassen muss neu erarbeitet werden – Einzellösung “Insika” ist vom Tisch – Neuer Industriestandard erst ab 2017 zu erwarten

Orderbird-Kassensysteme

Neue Kassensysteme / Foto: OrderbirdBerlin – Gastronomen können noch einmal aufatmen: Der von den Finanzministern geforderte Manipulationsschutz für Registrierkassen muss neu erarbeitet werden. Die bisher favorisierte Einzellösung mit dem Industriestandard “Insika” ist vom Tisch. Dies erfuhr die Redaktion von gastronomie & hotellerie aus Regierungskreisen.

Bis Jahresende werden nun im Bundesfinanzministerium neue Eckpunkte für eine Überwachung der Kassen im Gastgewerbe und im Einzelhandel erarbeitet. Man wolle eine “technologieoffene Lösung”, so ein Sprecher. Die Arbeitsgruppe soll Mindeststandards für manipulationssichere Kassensystem formulieren. Die bis 2012 entwickelte “Insika”-Lösung solle keine Monopolfunktion bekommen. Darauf hätten sich die Finanzminister der Länder nach längerer Debatte mit dem Bundesministerium nun geeinigt.

Für die Gastronomie und Hotellerie bedeutet dies nun noch eine um Jahre hinausgezögerte Einführung dieser angeblich manipulationssicheren Kassen. Frühestens Mitte 2016 könne man mit dem regulären Gesetzgebungsprozess starten. Ein Inkrafttreten ist somit nicht vor 2017 zu erwarten. Und dann gelten noch mehr oder weniger längere Übergangsfristen für bereits gebrauchte Kassensysteme. Wann der staatlich geforderte Manipulationsschutz letztendlich eingeführt werden kann, ist noch offen.

Seit über zehn Jahren weist der Bundesrechnungshof auf die “Betrugsanfälligkeit” bei modernen Kassensystemen hin. Durch Manipulationssoftware könnten Umsätze heruntergerechnet oder ganz gelöscht werden. Dies sei zuletzt bei Apotheken festgestellt worden, teilte die Bundesregierung mit. Wie hoch die Steuerausfälle sind, könne nicht einmal geschätzt werden, da es an “belastbaren Grundlagen für eine Berechnung” fehle.

Weiter heißt es in dem Papier: “Kein technisches Verfahren kann alle Möglichkeiten der Manipulation elektronischer Kassen- und Buchführungsdaten (digitale Grundaufzeichnungen) unterbinden. Ob es bei Einsatz einer vorgeschriebenen technischen Sicherheitslösungen für Registrierkassen (zum Beispiel kryptographische Signierung jeder Erfassung) durch mögliche Ausweichreaktionen zu einem höheren Steuerausfall kommt, hängt vom Verhalten der Steuerpflichtigen ab und kann durch die Bundesregierung nicht prognostiziert werden kann.”

Die technologische Weiterentwicklung stellt die nun gebildete Arbeitsgruppe nun vor neue Herausforderung: Neue Industriestandards müssen zum Beispiel bei cloudbasierten Abrechnungssystemen greifen. Ob das bisher favorisierte “Insika”-System dafür geeignet ist, konnte “noch nicht abschließend geklärt” werden.


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