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Allgemeine Geschäftsbedingungen

IHA: Neue Vorlage für Hotel-AGB – Rechtsklarheit im Kleingedruckten

    (Berlin, 11. Dezember 2014) Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Praktikern und Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie, die zuletzt 2012 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen komplett überarbeitet: Hotelverband sorgt für mehr Rechtsklarheit im Kleingedruckten

      Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen, Parkgaragen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Praktikern und Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie liegen nun wieder generalüberholt und insbesondere an die aktuelle Recht-sprechung angepasst vor.

      HOTELIER TV 1:30: Bis zu 50% Provision für Hotelbuchungsportale

        Aktuell von der ITB Berlin: HRS rudert zurück bei den AGB, bleibt aber bei 15% Buchungskommission. Der Aufruhr hat sich etwas gelegt. Doch es gibt ja Buchungsportale, die bis zu 30 oder gar bis zu 50% Provision für Hotelbuchungen kassieren – so booking.com, wie Hoteliers gegenüber HOTELIER TV berichteten. Ob es das wert ist?

        HRS-GF Ragge: 50 Kündigungen von Hotels nur „geringe Resonanz“

          Das ist wie Öl ins Feuer gießen: Tobias Ragge, Geschäftsführer von hrs.de, sagte nun, die bislang erhaltenen 50 Vertragskündigungen durch Hotels stellen für ihn eine „geringe Resonanz“ dar. Trotzdem nehme er jede Kündigung ernst. Die zahlreichen Protestschreiben scheinen den Sohn des Firmengründers nicht zu beeindrucken. Er wolle sich auf die Fakten konzentrieren und sich nicht ein einer „emotionalen Debatte verzetteln“.

          Aktualisiert — AGB-Änderungen bei HRS: Harte Knebel für Hotels – Raten für 12 Monate einstellen – 30 Euro Gebühr bei Gästebeschwerden – 500 Euro Kaution

            Immer mehr Ärger um hrs.de: Das machtvolle Kölner Hotelbuchungsportal wirft mit seiner zum 1. März geplanten Änderung der AGB weitere Fragen auf. Es droht den Hotelpartnern nicht nur eine Erhöhung der Buchungsprovision auf 15 Prozent, sondern auch eine weiter gehende Abgabe der Marktmacht. So verpflichten sich die Hotels auf eine „Einstellung der standardmäßigen Rate (z.B. HRS-Rate) für mindestens zwölf Monate im Voraus“.