Was 2020 wichtig wird
Mindestlohn: 9,35 Euro ab 2020 Pflicht Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro… Read More »Was 2020 wichtig wird
Mindestlohn: 9,35 Euro ab 2020 Pflicht Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro… Read More »Was 2020 wichtig wird
Berlin – Der Mindestlohn steigt 2017 voraussichtlich auf 8,80 Euro. Dies berichtete der “Tagesspiegel” unter Berufung auf Kreise der Mindestlohnkommission. Die genaue Lohnsteigerung hängt vom Tarifindex und den Forderungen der Gewerkschaften IG-Metall und Verdi ab. Unterdessen forderten Experten weitere Korrekturen beim Mindestlohn.
Berlin – Ernüchterung in der Hotellerie und Gastronomie: Das bestehende Arbeitszeitgesetz weist keine Schlupflöcher für dringend benötigte flexible Anwendungen auf. Dies ergibt ein von den Dehoga-Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
(Kiel, 08. Juli 2015) Die Lockerung der Arbeitszeit-Dokumentation im Gastgewerbe verzögert sich ein wenig auf voraussichtlich Anfang August. Daraus weist Stefan Scholtis, Hauptgeschäftsführer des Ddehoga Schleswig-Holstein, im “Inforadio” hin. Die erreichten Änderungen beim Mindestlohngesetz (Aufzeichnungspflichten entfallen bei Einkommen ab bereits 2.000 Euro und bei Familienangehörigen) sind ein (Teil)Erfolg der hartnäckigen Lobbyarbeit.
(Berlin, 01. Januar 2015) Zum Jahreswechsel traten einige Gesetzesänderungen in Kraft – und in einigen Fällen kann sich auch der steuerrechtliche Status von Selbstständigen auf Grund der Betriebsergebnisse des vergangenen Jahres ändern. Wer nicht unnötige Nachteile erleiden will, sollte zur Jahreswende also einige Punkte bedenken oder überprüfen. Wir nennen die wichtigsten zu Steuer- und Versicherungsfragen.
(Köln, 09. Dezember 2014) Ab dem 1. April 2015 verkürzt sich die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland grundlegend. Darauf weist der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) hin. Die Änderung betrifft die Erste-Hilfe-Grundausbildung sowie die Schulung für betriebliche Ersthelfer. Die Kurse werden von ursprünglich 16 Unterrichtseinheiten auf neun Unterrichtseinheiten reduziert. Um eine Unterrichtsstunde verlängert wird hingegen der Auffrischungskurs. Er umfasst nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten.