Skip to content

Behörden

Foto: Jo Neander für Rauchmelder retten Leben

Nach dem Feuer kommt das nächste Unglück – Behörden prüfen von Brand betroffene Hotels sehr genau – Brandschutz immer wichtiger

    Berlin/Aspach – Wieder Brandfälle, wieder ein Toter: In Berlin, wo sonst auch?, brannte es in einem Hostel; dabei kam ein Gast ums Leben. Bei einem Schuppenbrand im Hotel der Schlagersängerin Andrea Berg wurden mehrere Autos von Gästen zerstört. Nach dem Unglück folgt meist gleich das Nächste: Behörden rücken an und überprüfen Brandschutz und Sicherheitsvorkehrungen auf das Genaueste. Darauf weist der auf Hotelsicherheit spezialisierte TV-Experte Ulrich Jander.

    Sauna Holzofen

    Unter Kuratel: Nach Brandtoten darf Berliner Hotel keine neuen Gäste mehr aufnehmen

      Berlin – Die Behörden müssen wieder durchgreifen: Das Hotel, in dem ein Gast aus Finnland bei einem Saunabrand ums Leben, steht unter Kuratel. Das Hotel dürfe vorerst keine neuen Gäste mehr aufnehmen, müsse täglich die Gästezahl melden und außerdem auf jeder Etage einen Mitarbeiter als Brandwache einsetzen, berichtete dpa.

      Behörden haben Hotels verstärkt im Visier: Hohe Bußgelder bei Verstößen gegen Brandschutz, Arbeitssicherheit und Hygienebestimmungen – Immer wieder Zwangsschließungen – Amtsträgerhaftung wird ernst genommen

        (Hamburg, 06. August 2015) Nahezu jeden Tag gibt es neue Schreckensmeldungen in Hotellerie und Gastronomie. Feuer, Unglücksfälle und eklatante Hygieneprobleme rufen vermehrt die zuständigen Behörden auf den Plan. Bislang wurden drei Hotels aufgrund schwerer Brandschutzmängel zwangsgeschlossen. Darauf weist der auf Hotelsicherheit spezialisierte TV-Experte Ulrich Jander hin. Angefangen hatte es mit der Brandkatastrophe in einem zum Hotel umgebauten Bauernhof Schneitzlreuth mit sechs Toten. Am vergangenen Wochenende kam es zu einem Unglücksfall in einer Edel-Gastronomie in Kronberg, als die hölzerne Terrasse einstürzte. Offenbar auch ein Holzbalken an einem Übergang in einem Hotel in Arosa morsch, als dieser zusammenbrach und mehrere Gäste schwer verletzt wurden; sie fielen auf einer Betontreppe. Dies seien leider keine Einzelfälle, so Jander, denn die Dunkelziffer der Fälle in Hotels und Restaurants liege viel höher.

        Kurhotel Wittelsbach Bad Füssing

        Schwere Mängel beim Brandschutz: Behörden lassen Hotel zwangsweise evakuieren

          (Bad Füssing, 27. Juli 2015) Die Behörden greifen durch: Nun wurde erneut ein Hotel wegen schwerer Brandschutzmängel zwangsweise geschlossen. Das Kurhotel Wittelsbach in Bad Füssing musste aufgrund der Zwangsmaßnahme rund 50 Gäste ausquartieren und neun verbleibende Gäste auf untere Stockwerke umziehen lassen. Nach der schweren Brandkatastrophe in einem Event-Hotel im oberbayerischen Schneizlreuth Ende Mai mit sechs Toten setzen Aufsichtsbehörden und Feuerwehren verstärkt auf sog. Feuerschauen und füchten bei schwereren Brandschutzmängel um die für sie geltende Amtsträgerhaftung. Die Folge: Zwangsschließungen von Hotels wie zuletzt in Karlsruhe und bei Fulda.

          Hotel Burgenring Schlitz

          Erhebliche Brandschutzmängel: Nächstes Hotel wird zwangweise geschlossen – 80% der Hotels haben große Probleme

            (Fulda, 12. Juni 2015) In Sachen Brandschutz greifen die Behörden durch: Nun wird ein weiteres Hotel zwangsweise geschlossen. Das privat betriebene Hotel Burgenring in Schlitz bei Fulda darf das Restaurant und einen Großteil der Gästezimmer nicht mehr betreiben, befand die Bauaufsichtsbehörde. Es lägen erhebliche Brandschutzmängel vor, so eine Stellungnahme gegenüber der “Fuldaer Zeitung”. Mehrfach habe es Aufforderungen zur Beseitigung der beanstandeten Dinge gegeben.

            Hotels für Flüchtlinge - Fragwürdige Adressen?

            Kein Brandschutz und schwere Hygiene-Mängel: Hotelier wird Lizenz entzogen

              (Bremen, 30. Januar 2015) Der Schuss ging nach hinten los: Flüchtlinge in herunter gekommenen Hotels unterzubringen kann auch Folgen haben – für den Hotelier. Dem Betreiber der Bremer Hotels Europa und Luley werden nun schwere Versäumnisse in Sachen Brandschutz und Hygienemanagement nachgesagt – nun soll ihm die Betreoberlizenz entzogen werden, berichtete Radio Bremen.

              Wenn der Chef betrügt - Was für Whisteblower erlaubt ist und was nicht

              Wenn der Chef betrügt – Was für Whisteblower erlaubt ist und was nicht

                (Hamburg, 01. Januar 2015) Permanente Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, dramatische Hygienezustände in Kühlräumen und Betrug bei der Abrechnung von Trinkgeldern – die Liste der illegalen Praktiken in Betrieben der Gastronomie und Hotellerie wird immer länger. Längst bewerten Mitarbeiter ihre Chefs und Arbeitgeber bei Business-Plattfirmen wie kununu.com. Doch vielen ist das zuwenig und sie ziehen anonyme Anzeigen bei Behörden vor. Was sog. Whistleblower dürfen, und was nicht, erklären wir hier.

                Brandschutzübung im Hotel: Der neue Lehrfilm von HOTELIER TV bietet eine schnelle Schulung für alle Hotelmitarbeiter in Sachen Feuerverhütung

                Brandschutz mangelhaft: Hotels werden zwangsweise geschlossen – Behörden gehen verschärft vor

                  (Hamburg, 19. Dezember 2014) Heißes Branchenthema: Etliche Hotels wie nun ein namhaftes Ketten-Hotel in Baden-Baden wurden nun wegen Brandschutzmängeln geschlossen. Die Behörden und Feuerwehren greifen deutschlandweit durch, nehmen ihre eigene sog. Amtsträgerhaftung ernst. Der aus dem TV bekannte Hotel-Sicherheitsexperte Ulrich Jander (www.hotelchecker.tv) gibt wichtige Hinweise und Tipps zur Brandvorbeugung – jetzt bei HOTELIER TV & RADIO: https://soundcloud.com/hoteliertv/brandschutz-mangelhaft-hotels-werden-zwangsweise-geschlossen-interview-mit-ulrich-jander

                  Steuerpflicht bei Schenkungen oder Steuerhinterziehung-Deluxe – Fallstricke für Schenker, Beschenkte und Behörden

                    Von Dr. Johannes Fiala & Dipl.-Math. Peter A. Schramm – Mai 2013

                    Bei Schenkungen braucht niemand eine Steuererklärung abgeben, solange keine Aufforderung der Finanzverwaltung erfolgt ist. Jedoch besteht für Schenker und Erwerber die Pflicht die Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen, § 30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Auch wer sich sicher ist, daß keine Steuer anfällt, sollte sich ein „Negativtestat“ – also eine Bestätigung daß keine Steuer anfällt – vom zuständigen Finanzamt geben lassen. Wer besonders gewissenhaft ist, und legal diese Abgaben mindern möchte, sollte insbesondere bei Schenkung von Immobilien und Versicherungen – schon gar, wenn dabei zur Steueroptimierung Leibrenten-, Pflege- u.ä. Zusagen vorbehalten sind – einen Sachverständigen mit der Bewertung beauftragen.