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Bettensteuern

Bettensteuer-Formel

Rückschlag: Bettensteuern in Hamburg und Bremen bleiben bestehen – Bundesfinanzhof weist Revisionen ab – Musterklagen gescheitert

    Berlin/München, 16. Juli 2015) Das Urteil steht fest, die Begründung folgt in einigen Wochen: Die Musterklagen gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen sind gescheitert. Der Bundesfinanzhof wies die Revisionen ab. Dies teilte die beiden Spitzenverbände der Hotellerie, Dehoga und IHA, mit. Sie hatten die Klagen der Hoteliers unterstützt. Erhofft hatte man sich ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung für alle Städten und Gemeinden in ganz Deutschland. Mit Enttäuschung und Sorge nehme man die heute bekannt gewordene Entscheidung zur Kenntnis, wurde mitgeteilt. Die Urteilsbegründung sei erst im September zu erwarten.

    Hinweis an Hoteliers: Widerspruch gegen Bescheide zur Bettensteuer einlegen

      Die in immer mehr deutschen Städten und Gemeinden erhobene Bettensteuer ist teilweise verfassungswidrig. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig (BVerwG 9 CN 1.11 und 2.11) darf die City Tax nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erhoben werden. Auf Übernachtungen, die beruflich zwingend erforderlich sind, ist eine Bettensteuer dagegen nicht zulässig. Nun müssen die entsprechenden Satzungen der Bettensteuer-erhebenden Kommunen geändert werden. In der Zwischenzeit raten die Branchenexperten von ETL ADHOGA, dem renommierten Steuerberater-Verbund für das Gastgewerbe, Hoteliers zu folgender Vorgehensweise …