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Booking

Harte Zeiten für Hotels – Airbnb, Wimdu und Co: Deutsche für Home Sharing – Günstiger Urlaub in Privatwohnungen wird für Touristen immer wichtiger

    Berlin, 11. Juli 2017 – Knapp sieben Millionen Internetnutzer in Deutschland (zwölf Prozent) vermieten Zimmer oder gar die ganze Wohnung zeitweise an Touristen. Damit ist “Home Sharing” à la Airbnb, Wimdu, Booking, HomeAway und 9flats in der breiten Masse angekommen, wie eine aktuelle Umfrage des Berliner Digitalverbands Bitkom unter 1.013 Deutschen ergeben hat.

    Grafik: Arne Belau/hottelling

    Wie Hotels um Direktbuchungen kämpfen und OTA austricksen

      Berlin, 07. April 2017 – Kurios: Ein Hotel bat nun einen Gast, die Buchung bei booking.com zu stornieren und ein Zimmer erneut über die hauseigene IBE zu reservieren. Per Postkarte kam das Angebot samt kostenlosem Frühstück. Damit unterläuft der Hotelier den Vertrag mit dem OTA; offenbar sollte eine papierne Postkarte die unerwünschte Weitermeldung an booking.com erschwert werden…

      Sieht aus wie eine Suite im Luxushotel: Privates Apartments in Paris, buchbar bei Accor’s Onefinestay

      Luxushotels bekommen starke Konkurrenz: Wie Accor, Airbnb, Booking und Expedia mit den Buchungsportalen für Apartments und Villas das traditionelle Hotelbusiness neu erfinden

        Berlin, 06. März 2017 – Die Geschichte der Grandhotels wird neu geschrieben: Was einst mit technischen Raffinessen wie fließend warmen Wasser im fünften Stock und Telefonen Attraktion für den Adel im 18. und 19. Jahrhundert war, sind heute Raum und Abgeschiedenheit sowie luxuriöser Komfort. Genau das bieten immer mehr gediegenen Apartments und Villen in besten Stadt- und Strandlagen. Accor und Airbnb sind längst auf diesen Zug aufgesprungen: Mit Übernahme wie Onefinestay (Accor) und Luxury Retreats (Airbnb) wird das disruptive Geschäft mit den lukrativen Luxusreisenden neu gestaltet. Neben erstaunlichen Revolutionen wie privater Wohnraum vs. kommerzielle Hotels wird in der Digitalisierung damit en ganz anderes, umwälzendes Kapitel in der Beherbergung gestartet.

        Urteil gegen Hotels: OTA dürfen zurückschlagen, tun es aber nicht – Jeder will Geschäft machen – Nur: Onlinebuchung muss schnell und einfach sein

          Köln, 26. Februar 2017 – Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird: Obwohl OTA Hotels, die ihre Zimmer woanders, z.B. auf der eigenen Webseite, günstiger anbieten, schlechter listen dürfen, tun sie es offenkundig nicht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Az. 88 O 17/16) zeigt, dass das derzeitige Geschäftsgebaren in der Post-Ära der Bestpreisklauseln einigermaßen fair (geblieben) ist. Denn: Jeder will ja Geschäft machen.

          Priceline übernimmt Momondo für 550 Millionen US-Dollar

            Kopenhagen, 08. Februar 2017 – Priceline setzt stark auf Metasuche: Für 550 Millionen US-Dollar in bar wird nun die Momondo Group übernommen und unter dem Dach von Kayak weiter geführt. Dies teilte das Unternehmen mit. Damit gehört ein weiteres Meta-Such- und Buchungsportal für Hotels, Flüge & Co. zu einem Travel-Tech-Konzern, so wie Trivago zu Expedia.

            Booking.com’s New Booking Messages Interface Empowers Customers to Personalise Their Stay in the Palm of Their Hand

            Booking lässt Channel Manager zu – Distribution von Buchungsdaten wird einfacher

              Amsterdam, 09. November 2016 – Endlich bewegt sich wieder etwas in Sachen Travel Technology: Was bei Airbnb noch längst nicht möglich ist, macht jetzt Booking besser. Die aufgrund seiner restriktiven Exklusivitätsregeln unter Beschuss stehende OTA öffnet sich und lässt nun per neuer Content-API Channel Manager zu. Für Hotels bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung: Fotos, Informationen über Ausstattung oder Geschäftsbedingungen sollen somit für mehrere Häuser automatisch zu übermitteln sein.

              Der unheimliche Boom der Parahotellerie: Tourismus boomt weitweit – Zahl der Fünf-Sterne-Hotels steigt weiter, aber vor allem gibt es viel mehr private Unterkünfte

                private Unterkünfte wie ordentliche Hotels. Der Zuwachs der sog. Parahotellerie erfolge in einem “unvorstellbarem Maße”, sagte Johannes K. Svoboda im Interview mit HOTELIER TV & RADIO. Der Hoteldaten-Experte beobachtet die Entwicklung der weltweiten Beherbergung seit nunmehr 30 Jahren und versorgt OTA wie Booking.com mit Unternehmensdaten.

                Booking.com’s New Booking Messages Interface Empowers Customers to Personalise Their Stay in the Palm of Their Hand

                Updates bei Travel Tech: Booking bietet Service-Chat mit Hotels – Meta-Urlaubssuchmaschine tripping.com startet in Deutschland

                  Berlin, 05. Mai 2016 – Wer will da noch mithalten? In Sachen Travel Technology geht die technische Weiterentwicklung rasant weiter. Halbherzige Versuche, mittels Web-CMS Portale zur Direktbuchung effektiv in den Onlinebuchungsmarkt einzubringen, sind da offensichtlich zum Scheitern verurteilt. Nun erweiterte booking.com, Europas führendes OTA, den Userservice mit einem Chat-Modul. Neu in Deutschland ist eine weitere, wichtige Metasuchmaschine. Tripping.com will neben trivago.com und kayak.com am stark wachsenden Marktvolumen teilhaben.

                  Grafik: Arne Belau/hottelling

                  Sieg für Direktvermarktung: Bundeskartellamt untersagt Booking jedwede Klausel zu Ratenparität in AGB und allen Vereinbarungen – Hotels können Zimmerpreise endlich wieder frei gestalten – Verfahren gegen Expedia geht weiter – Gegenwind in der gesamten EU

                    UPDATE – Bonn – Klare Niederlage für booking.com: Das Bundeskartellamt untersagt dem OTA die erst im Juli diesen Jahres eingeführten engeren Paritätsklauseln in den AGB und sonstigen Vereinbarungen. Der deutsche und europäische Marktführer unter den Online-Buchungsportalen darf damit sowohl weite, als auch enge Paritätsklauseln gegenüber seinen Hotelpartnern in Deutschland nicht mehr anwenden. Andernfalls würde Booking.com eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte. Booking.com wurde aufgegeben, die beanstandeten Klauseln aus seinen AGB und Preferred Partner-Vereinbarungen zu entfernen. Endlich können Hotels nun auch rechtssicher die günstigsten Zimmerpreise in ihrer eigenen IBE anbieten. Die Klauseln müssen Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt werden, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen. Gegen die Verfügung kann Booking Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das laufende Verfahren wegen der Bestpreisklauseln des Wettbewerbers Expedia wird fortgesetzt. Das Bundeskartellamt steht weiterhin mit den in diesem Bereich aktiven europäischen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt und beteiligt sich im kommenden Jahr an einer Evaluierung der verschiedenen kartellbehördlichen Maßnahmen auf den europäischen Hotelportalmärkten

                    Mobile Booking voll im Trend - Grafik: Leonardo

                    Businesshotels: Wer Geschäftsreisende als Gäste haben möchte, muss mobile Webseiten anbieten

                      Berlin – 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland stellen ihren Mitarbeitern für Geschäftsreisen ein Smartphone oder Tablet zur Verfügung. 60 Prozent nutzen Navigations-App, buchen mobile Bahntickets und Bordkarten und bezahlen immer öfter per Mobile Payment. Wer im MICE-Business mithalten will, muss Webseiten und Buchungsstrecken für den mobilen Abruf (responsives Design) und bargeldlose Bezahlsysteme anbieten.

                      Grafik: Arne Belau/hottelling

                      Frankreich verbietet Ratenparitätsklauseln per Gesetz – IHA: Wichtiger Schritt für Hotels in ganz Europa, um die Kontrolle über ihre eigenen Angebote zurückzuerlangen

                        (Brüssel/Paris, 10. Juli 2015) Die französische Nationalversammlung hat heute das so genannte „Loi Macron“ endgültig angenommen. Es enthält unter anderem ein Verbot von Ratenparitätsklauseln in den Verträgen zwischen Hoteliers und Online-Buchungsportalen (OTA) und klassifiziert solche Vertragsbeziehungen rechtlich als „Vertretungsmandat“ („mandate contrat“). Dies ist die erste explizite Entscheidung eines Gesetzgebers in Europa, Ratenparitätsklauseln in Verträgen generell zu verbieten. Mit dieser Entscheidung erhalten die Hoteliers in Frankreich endlich ihre unternehmerische Freiheit zurück und können ihren Gästen die Konditionen- und Buchungsvorteile gewähren, die sie für angemessen erachten. Frankreich ist damit neben Deutschland das zweite Land, in dem Ratenparitätsklauseln in den Verträgen der OTA verboten wurden.

                        Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

                        Auch Expedia bleibt bei Knebelverträgen: Hotel dürfen günstigere Zimmerraten nur bei anderen OTA anbieten – Zeit für einen Marketing-Masterplan für mehr Direktbuchungen

                          (Bellevue/Washington, 02. Juli 2015) Von unternehmerischer Freiheit sind Hoteliers immer noch ein entscheidendes Stück weit entfernt: Ab 1. August gewährt auch das weltgrößte Reisebüro expedia.com – nach booking.com – seine AGB in Sachen Ratenparität an. Aber nur ein bisschen eben: Die Zimmerraten der Hotelpartner dürfen bei anderen OTA variieren, jedoch nicht auf der eigenen Hotel-Webpage. Für die Hotelsuche auf den wichtigen Metasearchern wie trivago.de oder kayak.com macht dies wenig Sinn.

                          Ratenparität könnte überleben – HRS will Versprechen halten: Wird ein Zimmer auf einen anderen Portal günstiger angeboten, soll die Differenz beglichen werden

                            (Köln, 27. Dezember 2013) Wird die Ratenparität doch noch beibehalten, zumindest teilweise? HRS will auch künftig seinen Kunden die Differenz begleichen, wenn ein Hotelzimmer auf einen anderen Buchungsportal günstiger angeboten werden. Dieses Versprechen “zum besten Angebot” erneuerte das Kölner Unternehmen, zu dem auch hotel.de und tiscover.com gehören, nach dem Verbot der sog. Bestpreis-Klausel durch das Bundeskartellamt. Erst kürzlich rief HRS-Chef Tobias Ragge die Hotelpartner zu Fairness auf; wir berichteten.

                            HRS ruft zu Fairness auf: Bei Zimmerraten nicht schlechter als Booking und Expedia stellen

                              (Köln, 23. Dezember 2013) Der Vorteil ist dahin: HRS büßte nun als erstes Hotelbuchungsportal einen Teil seiner Handelsmacht über die Hotelpartner ein – das Bundeskartellamt hat die sog. Bestpreisklausel für unzulässig erklärt; wir berichteten. Nun bittet HRS-Chef Tobias Ragge die Hoteliers um Fairness: Man solle bei den eingestellten Zimmerraten nicht schlechter gestellt werden als Booking und Expedia.