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Bundesfinanzhof

Bettensteuer-Formel

Rückschlag: Bettensteuern in Hamburg und Bremen bleiben bestehen – Bundesfinanzhof weist Revisionen ab – Musterklagen gescheitert

    Berlin/München, 16. Juli 2015) Das Urteil steht fest, die Begründung folgt in einigen Wochen: Die Musterklagen gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen sind gescheitert. Der Bundesfinanzhof wies die Revisionen ab. Dies teilte die beiden Spitzenverbände der Hotellerie, Dehoga und IHA, mit. Sie hatten die Klagen der Hoteliers unterstützt. Erhofft hatte man sich ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung für alle Städten und Gemeinden in ganz Deutschland. Mit Enttäuschung und Sorge nehme man die heute bekannt gewordene Entscheidung zur Kenntnis, wurde mitgeteilt. Die Urteilsbegründung sei erst im September zu erwarten.

    „Currywurst-Urteil“: Nur 7% Umsatzsteuer an der Imbisstheke – 19% in der Gaststube

      Etwas mehr Klarheit im Steuerdschungel: Der Bundesfinanzhof hat nun eine weitere Regelung bei der Umsatzbesteuerung im Gastgewerbe getroffen. Fast Food an der Imbisstheke (Verzehr stehend) darf mit sieben Prozent Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Gibt es Tische und andere Sitzgelegenheiten müssen 19 Prozent berechnet werden. Unklar ist, wie Außer-Haus-Betriebe im Alltag damit um gehen können – bietet z.B. ein Imbisswagen auch Plastikstühle und kleine Tischchen mit an, besteht weiterer Klärungsbedarf. Experten erwarten weitere Regelungen zum sog. Currywurst-Urteil.