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Bundesverfassungsgericht

Es regt sich Widerstand in der Hotellerie: Klagen gegen die Bettensteuern gibt es nun Osnabrück, Erfurt und Jena

Bettensteuern: Hamburger Hotelier zieht vor Bundesverfassungsgericht – Verfassungsbeschwerde gegen Citytax in Hamburg als Antwort auf Rückschlag vor Bundesfinanzhof – Grundsatzurteil als Ziel

    (Hamburg, 17. Juli 2015) Enttäuschung und Unverständnis unter Hoteliers: a(Hamburg, 17. Juli 2015) Enttäuschung und Unverständnis unter Hoteliers: Die kürzlich vom Bundesfinanzhof abgewiesenen Revisionsverfahren gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen haben ein Nachspiel. Nun will ein Hamburger Hotelier vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. “Wir werden nun Verfassungsbeschwerde einlegen”, sagte Rechtsanwalt Gero Tuttlewski zum “Hamburger Abendblatt”, der für die Betreiber des Hotels Bergedorfer Höhe tätig ist. Die Bettensteuer sei u.a. deshalb verfassungswidrig, da sie gleichwertig zur Umsatzsteuer sei, so der Jurist. Ziel ist es, mit Hilfe der Branchen-Spitzenverbände Dehoga und IHA, ein Grundsatzurteil zu erstreiten.Die kürzlich vom Bundesfinanzhof abgewiesenen Revisionsverfahren gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen haben ein Nachspiel. Nun ließ Gastor-Unternehmer Eugen Block (u.a. Grand Elysee Hotel in Hamburg) durch seinen Anwalt verkünden, dass man nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle.

    Verfassungsgericht entscheidet: Rauchverbot gilt weiterhin auch für bei Vereinstreffen – Grundsatzurteil für Vereinsgastronomie

      (Karlsruhe, 25. Oktober 2014) Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt. Ein Rauchverbot in Vereinsräumlichkeiten berührt auch die Vereinigungsfreiheit dann nicht, wenn die Räumlichkeiten zwar für den verfolgten Vereinszweck – das gemeinsame Rauchen – genutzt werden sollen, aber tatsächlich öffentlich zugänglich sind.

      Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot in Hamburger Gastronomie teilweise

        Ein Gang zurück: Das Bundesverfassungsgericht lässt Raucherräume auch in Hamburger Restaurants wieder zu. Nach einem aktuellen Urteil (Az. 1 BvL 21/11 vom 24. Januar 2012) ist das Verbot, dass sog. Speisewirtschaften keine abgetrennten Zimmer mit Qualmerlaubnis einrichten dürfen, nichtig. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) sei mit dem im Grundgesetz garantierten Gleiheitssatz und Berufsausübungsfreiheit nicht vereinbar. Nun muss das Landesgesetz korrigiert werden. „Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass auch für Speisewirtschaften abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden dürfen“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.

        Absolutes Gastro-Rauchverbot in Bayern: Verfassungsbeschwerde erfolglos – BVG nennt Existenzgefährdung „gerechtfertigt“

          Schlechte Karten für das Gastgewerbe: Das seit 1. August geltende absolute Rauchverbot in bayerischen Gastbetriebe wird nicht aufgeweicht. Eine Verfassungsbeschwerde einer Pilsbar-Inhaberin und einer Raucherin wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht angenommen. „Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerinnnen als Raucherin noch als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten“, so eine Pressemitteilung des BVG.