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BVG

Verfassungsgericht entscheidet: Rauchverbot gilt weiterhin auch für bei Vereinstreffen – Grundsatzurteil für Vereinsgastronomie

    (Karlsruhe, 25. Oktober 2014) Ein gesetzliches Rauchverbot, das auch allgemein öffentlich zugängliche Vereinsveranstaltungen erfasst, verstößt nicht gegen das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG). Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden. Allein die Gründung eines Vereins kann keinen Grundrechtsschutz für eine Tätigkeit vermitteln, den diese individuell nicht genießt. Ein Rauchverbot in Vereinsräumlichkeiten berührt auch die Vereinigungsfreiheit dann nicht, wenn die Räumlichkeiten zwar für den verfolgten Vereinszweck – das gemeinsame Rauchen – genutzt werden sollen, aber tatsächlich öffentlich zugänglich sind.

    Kanzlei Kanzler Kern Kaiser erfolgreich gegen die Bettensteuer – Anwaltskanzlei der Verbandsjustitiarin vertritt Hoteliers bis vor das BVG

      „Das Bundesverwaltungsgericht hat meine Argumentation in seiner Urteilsbegründung teilweise wörtlich übernommen.“ – Nicht ohne Stolz kommentiert der Kreuznacher Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Stefan Huth, das Urteil aus Leipzig vom 11. Juli 2012 zur sog. „Bettensteuer“. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass Gemeinden zwar Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die aus beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind.

      Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbot in Hamburger Gastronomie teilweise

        Ein Gang zurück: Das Bundesverfassungsgericht lässt Raucherräume auch in Hamburger Restaurants wieder zu. Nach einem aktuellen Urteil (Az. 1 BvL 21/11 vom 24. Januar 2012) ist das Verbot, dass sog. Speisewirtschaften keine abgetrennten Zimmer mit Qualmerlaubnis einrichten dürfen, nichtig. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) sei mit dem im Grundgesetz garantierten Gleiheitssatz und Berufsausübungsfreiheit nicht vereinbar. Nun muss das Landesgesetz korrigiert werden. „Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gilt die Vorschrift mit der Maßgabe fort, dass auch für Speisewirtschaften abgeschlossene Raucherräume eingerichtet werden dürfen“, teilte das Bundesverfassungsgericht mit.