Neue Arbeitsstättenverordnung: Keine Arbeitsräume ohne Fenster – Welche Auswirkungen hat das auf Hotellerie und Gastronomie?
Berlin, 19. September 2016 – Am Freitag soll es der Bundesrat beschließen: Nach der neuen Arbeitsstättenverordnung darf es keine Arbeitsräume mehr ohne Fenster – im Amtsdeutsch: “Sichtverbindung nach außen” – geben. Dies gilt auch für Betriebe in Gastronomie und Hotellerie, etwa kleinen Büros für Küchenchefs.