Urteil: Hotel darf als "Hühnerstall" bezeichnet werden – Niederlage für Landhotel Hühnerhof Tuttlingen – Hotelbewertung ist freie Meinungsäußerung
(Stuttgart, 06. November 2013) Niederlage für das Landhotel Hühnehof in Tuttlingen: Hotelier Thomas Gande muss hinnehmen, dass ein Gast sein Haus in einem Hotelbewertungsportal als “Hühnerstall” bezeichnete. Dies sei eine durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckte Meinungsäußerung, entschied nun das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 U 88/13, 1 O 76/12, vom 11. September 2013).