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hochkaufen

Wer bei HRS ein Hotel sucht, bekommt stets das Hotel Savoy auf Platz 1 serviert - das gehört zur HRS-Gründerfamilie ... (Screenshot: hrs.de/22.09.2016)

Jetzt wird auch #Hotelmarketing kriminalisiert – Ist Hochkaufen im Ranking bei #HRS & Co illegal?

    Köln, 22. September 2016 – Bezahlte Platzierung muss als Werbung gekennzeichnet werden, um nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen – sind hochgekaufte Rankings bei Buchungsportalen wie HRS und hotel.de nun illegal? Und machen sich Hotelbetreiber damit mitschuldig? Dies wollen Journalisten des Rechercheverbundes “Correctiv” nun nahe legen. In dem gestern veröffentlichten Bericht wird die Hotellerie generalverdächtigt; wieder einmal.

    Urteil gegen Hochkaufen im Buchungsportal – Landgericht Berlin entscheidet gegen Booking.com – „Beliebtheit“ darf nicht käuflich sein

      (Berlin, 30. April 2013) Das Landgericht Berlin bestätigte in der vergangenen Woche im Hauptsacheverfahren die einstweilige Verfügung gegen das Buchungsportal Booking.com aus August 2011, die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erwirkt hatte. Damit darf nun das Buchungsportal in Deutschland nicht länger eine Rubrik „Beliebtheit“ aufführen, wenn für Hotels die Möglichkeit besteht, sich eine bessere Platzierung zu erkaufen.

      Bildbeweis: Wie man sich bei hotel.de mit dem “Ranking Booster” hochkaufen kann

        (Nürnberg, 11. Dezember 2012) “Schnell nach oben”: Bei hotel.de, dem Tochter-Hotelportal von hrs.de, kann man sich nachwievor durch höhere Provision in der Hotellistung nach oben kaufen. Wie ein Screenshot aus dem internen “Hotel-Center” belegt, lässt sich dadruch das Ranking unmittelbar verbessern. “Geben Sie einfach eine Provisionhöhe ein und Sie werden autmatisch nach oben geschraubt”, lautet eine Anleitung.

        hotel.de: Hotellistung geprägt durch höhere Provision und Anzahl Buchungen – Gästebewertungen spielen untergeordnete Rolle

          (Nürnberg, 07. Dezember 2012) Auch die HRS-Tochter hotel.de legt den Hoteliers die Daumenschrauben an: Um in der Hotellistung oben zu erscheinen, soll mehr Provision gezahlt werden. Für das sog. Top-Ranking müsse man ein Gebot abgeben, „das mindestens 15,25 Prozent beträgt“, schreibt das Buchungsportal an einen Kölner Hotelier. Damit wird deutlich, dass vor allem eine Steigerung der Komission für eine bessere Platzierung bei der Hotellistung verantwortlich ist.