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Insolvenzeröffnungsverfahren

Hotelgutschein

Hotelgutscheine von Roomnight: Hotels müssen Voucher einlösen – Vorläufige Insolvenzverwalterin: Hotel zur Erfüllung der Leistung verpflichtet

    (Hamburg, 25. Juli 2015) Hoteliers und Gäste sind verunsichert: Durch das Insolvenzeröffnungsverfahren über Gutschein-Vermittler Roomnight sind offenbar zahlreiche Übernachtungsvoucher vakant. Die vorläufige Insolvenzverwalterin Ellen Meyer-Sommer (Kanzlei White & Case, Hamburg) stellt in einem Kommuniqué indes klar: Das Hotel muss die verkauften Gutscheine einlösen, da der Vertrag zwischen dem Gast und dem Hotelbetreiber gelte. Roomnight sei nur als Mittler tätig gewesen. Dies habe bereits ein Urteil des Amtsgericht Norderstedt vom April 2014 deutlich gemacht.

    Roomnight insolvent

    Roomnight im Insolvenzeröffnungsverfahren – Offene Fragen über Gültigkeit der Hotelgutscheine

      UPDATE (Henstedt-Ulzburg bei Hamburg, 01. Juli 2015) Die nächste große Pleite im Geschäft mit Hotelgutscheinen bahnt sich an: Über die Roomnight Easy GmbH wurde das Insolvenzeröffnungsverfahren eröffnet. Damit wird geprüft, welche “Aussichten zur Fortführung der Roomnight Easy GmbH bestehen bzw. ob ein Insolvenzgrund gegeben ist”, heißt es in einer Firmenmitteilung. Die Webseite des Hotelgutschein-Verkäufers ist durch einen Texthinweis ersetzt, weitere Voucher-Verkäufer finden derzeit offiziell nicht statt. Lesen Sie dazu auch: Hotelgutscheine von Roomnight: Hotels müssen Voucher einlösen – Vorläufige Insolvenzverwalterin: Hotel zur Erfüllung der Leistung verpflichtet