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Klausel

Urteil gegen Hotels: OTA dürfen zurückschlagen, tun es aber nicht – Jeder will Geschäft machen – Nur: Onlinebuchung muss schnell und einfach sein

    Köln, 26. Februar 2017 – Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird: Obwohl OTA Hotels, die ihre Zimmer woanders, z.B. auf der eigenen Webseite, günstiger anbieten, schlechter listen dürfen, tun sie es offenkundig nicht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Az. 88 O 17/16) zeigt, dass das derzeitige Geschäftsgebaren in der Post-Ära der Bestpreisklauseln einigermaßen fair (geblieben) ist. Denn: Jeder will ja Geschäft machen.

    Marek Gawel

    Bei Direktbuchung immer 10 Euro günstiger – Interview mit Marek Gawel vom Bellevue Rheinhotel Boppard

      Boppard, 22. Februar 2017 – Vor rund einem Jahr stieg Marek Gawel bei Best Western aus: Sein Bellevue Rheinhotel in Boppard ist heute mit immer mehr Direktbuchungen stärker denn je. Er macht den OTA klar, dass alle Buchungspartner dieselben Raten bekommen – aber bei Reservierungen über bellevue-boppard.de der Preis stets zehn Euro günstiger ist. Wie das gut funktioniert, erläutert er im Interview bei HOTELIER TV & RADIO.

      Grafik: Arne Belau/hottelling

      Sieg für Direktvermarktung: Bundeskartellamt untersagt Booking jedwede Klausel zu Ratenparität in AGB und allen Vereinbarungen – Hotels können Zimmerpreise endlich wieder frei gestalten – Verfahren gegen Expedia geht weiter – Gegenwind in der gesamten EU

        UPDATE – Bonn – Klare Niederlage für booking.com: Das Bundeskartellamt untersagt dem OTA die erst im Juli diesen Jahres eingeführten engeren Paritätsklauseln in den AGB und sonstigen Vereinbarungen. Der deutsche und europäische Marktführer unter den Online-Buchungsportalen darf damit sowohl weite, als auch enge Paritätsklauseln gegenüber seinen Hotelpartnern in Deutschland nicht mehr anwenden. Andernfalls würde Booking.com eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte. Booking.com wurde aufgegeben, die beanstandeten Klauseln aus seinen AGB und Preferred Partner-Vereinbarungen zu entfernen. Endlich können Hotels nun auch rechtssicher die günstigsten Zimmerpreise in ihrer eigenen IBE anbieten. Die Klauseln müssen Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt werden, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen. Gegen die Verfügung kann Booking Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das laufende Verfahren wegen der Bestpreisklauseln des Wettbewerbers Expedia wird fortgesetzt. Das Bundeskartellamt steht weiterhin mit den in diesem Bereich aktiven europäischen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt und beteiligt sich im kommenden Jahr an einer Evaluierung der verschiedenen kartellbehördlichen Maßnahmen auf den europäischen Hotelportalmärkten

        Hoteliers setzen sich gegenüber OTA in Sachen Buchungsprovision allmählich durch - Bei der Ratenparität dagegen herrscht Krieg (Foto: Media Images/fotolia.com)

        IHA warnt vor neuen AGB von booking.com – Verpflichtende Ratenparitäts-Klausel birgt Risiken

          (Berlin, 29. Juni 2015) Ende letzter Woche teilte Booking.com seinen Vertragspartnern kurzfristig mit, dass das Buchungsportal unbeeindruckt von der Abmahnung des Bundeskartellamts vom 2. April 2015 weiterhin auf seiner Ratenparitätsklausel bezüglich der Hotel-Websites beharre. Setze der Hotelpartner die Zusammenarbeit mit dem Portal nach dem 1. Juli fort, träten die neuen AGB von Booking.com automatisch in Kraft.

          Bundeskartellamt gegen HRS: Ratenparität steht vor dem Aus

            (Bonn, 22. Oktober 2013) Die Stunde der Ratenparität hat geschlagen: Die sog. Bestpreis-Klausel von HRS steht offenbar vor dem Aus. Im dem laufenden Verfahren des Bundeskartellamtes (wir berichteten) verdichten sich die Hinweise, dass diese Vertragsbestimmungen den Wettbewerb behindere und damit mit hoher Wahrscheinlichkeit untersagt werden könnte. Wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtet, habe Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt selbst seine negativen Erfahrungen mit der HRS-Knebelklausel gemacht. Die Verlängerung einer privaten Hotelbuchung vor Ort fiel teurer aus, da das Hotel den günstigsten Preis über HRS anbieten musste.

            Amazon streicht AGB-Klausel zur Preisparität – IHA: Auch Hotelbuchungsportale sollten auf Meistbegünstigungsklauseln verzichten

              (Berlin, 27. August 2013) Nach Amazon könnte auch HRS dran sein: Preisparität im Internet hat keine Zukunft mehr. Der weltweit führende Online-Händler hat offenbar still und leise die auch im Einzelhandel umstrittene Preisparität aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen. Nun fordert der IHA auch Hotelbuchungsportale HRS zur Abschaffung der nachwievor oktroyierten Ratenparität auf.