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Landgericht Hamburg

Einstweilige Verfügung gegen Yelp: Anzeige der Gesamtbewertung nicht zulässig – Positive Bewertungen werden ausgefiltert

    (Hamburg, 06. Dezember 2013) Nach der Qype-Übernahme kommt Bewegung in die Misere um das Bewertungsportal yelp.de: Ein Mediziner erwirkte nun vor dem Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den deutschen Ableger des US-Portals. Es sei nicht zulässig, eine Gesamtbewertung anzuzeigen (die auch in den Google-Suchergebnissen auftaucht), wenn einzelne (positive) Bewertungen ausgefiltert werden. Hintergrund ist: Bei yelp.de wurden die positiven Bewertungen, die vom gekauften Bewertungsportal qype.de übernommen werden sollten, autamtisch ausgefiltert. Bei yelp.de will man soh manipulierten und geschönten Bewertungen vorbeugen. Der Effekt: Zahlreiche Unternehmen auch im Gastgewerbe wurden bei yelp.de plötzlich mit einen negativen Bewertungsdurchschnitt angezeigt. Diese fatale Entwicklung hat wirtschaftliche Auswirkungen auf die Unternehmen.

    Empfindliche Niederlage für Holidaycheck: A&O gewinnt vor Landgericht Hamburg – Bewertungsportal sei Wettbewerber – Generell dürfen Hotels weiterhin bewertet werden

      (Hamburg, 04. April 2013) Holidaycheck muss nachweisen können, dass negative Behauptungen über Hotels wahr sind. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hamburg hervor. In diesem Verfahren hatte A&O Hostels und Hotels gegen das zum Burda-Konzern gehörende Hotelbewertungsportal geklagt. Nachdem im August 2012 dazu bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen worden war, hat das Landgericht nun mit einem Urteil vom 21. März 2013 die Hauptsache bestätigt (Aktenzeichen 327 O 494/12).