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Lebensmitteln

Foto: Vapiano

Vapiano weiter unter Beschuss – Warum soll eine Gastronomie-Erfolgsmarke zerschossen werden?

    Berlin – Bei der “Welt am Sonntag” lassen sie nicht locker: Nun berichtet die Sonntagszeitung von Pasta mit “grünlichem Schimmer” und Arbeitsanweisungen, das Mindesthaltbarkeitsdatum an Desserts zu verlängern. Dies hätten Mitarbeiter berichtet und sogar mit eidesstattliche Versicherungen bezeugt. Bei Vapiano (160 Restaurants, 350 Mio. Euro Jahresumsatz) sei man “entsetzt” über diesen medialen Affront und betonte flugs per Pressemitteilung, dass man die Qualität der Speisen und Arbeitsabläufe von SGS Fresenius und vom TÜV Rheinland prüfen lasse.

    Transparenz für alle Gäste: Das aid-Heft “Kennzeichnungsvorschriften für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung”

      Wer Gerichte zubereitet und an Gäste abgibt, hat automatisch eine Sorgfaltspflicht, die im Lebensmittelrecht geregelt ist. Diese gilt für Restaurants und Bistros genauso wie für Kantinen oder unentgeltliche Verköstigungen. Ein häufig unterschätzter Teil dieser Pflicht ist die ausreichende Kennzeichnung der angebotenen Speisen. Denn was in der Speisekarte genannt werden muss bzw. kann, ist wesentlich umfangreicher als viele Verantwortliche in der Gastronomie vermuten. Gleichzeitig bieten zusätzliche Informationen in der Karte die Möglichkeit, das Vertrauen der Gäste in die angebotenen zu Speisen stärken.