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Matratzen Maut

Bettensteuer in Dresden ist rechtswidrig

    (Dresden, 09. Oktober 2014) Die Matratzen-Maut in “Bad” Dresden ist rechtswidrig. Dies urteilte nun das Sächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen.

    Bettensteuer: Einfache Nachweiserbringung für Geschäftsreisende in Berlin – Neue Umsetzung der Bettensteuer nach VDR-Vorschlag

      (Berlin, 15. Januar 2014) Bei der Umsetzung der Tourismussteuer in Berlin hat der Berliner Senat die Kritik des deutschen Geschäftsreise-Verbands VDR gehört. Der Verband hatte seit der Befreiung geschäftlich Reisender von der kommunalen Übernachtungsabgabe im Juli 2012 durch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht eine einfache Nachweiserbringung gefordert. In Berlin kann der Geschäftsreisende unbürokratisch auf mehrere Arten nachweisen, dass er beruflich im Hotel übernachtet. Dadurch ist er von der seit 1. Januar 2014 geltenden Tourismussteuer nicht betroffen.

      Berlin: Massiver Ärger um die Bettensteuer – City-Tax wird nun abkassiert

        (Berlin, 07. Januar 2014) Der Ärger war vorprogrammiert: In Berlin gilt seit Jahresbeginn die Bettensteuer – fünf Prozent vom Übernachtungspreis bei privat veranlassten Hotelaufenthalten werden nun einkassiert. Die Hoteliers wehren sich: Das Gesetz wurde zu kurfristig eingeführt, die dafür nötige EDV-Umstellung konnte nicht rechtzeitig erfolgen. Der Abrechnungsaufwand sei immens.

        Sehen Sie dazu einen aktuellen Bericht bei HOTELIER TV:
        http://www.hoteliertv.net/weitere-tv-reports/berlin-massiver-ärger-um-die-bettensteuer-city-tax-wird-nun-abkassiert/

        Berlin führt Bettensteuer ein – 5% ab 1.1.2014

          (Berlin, 12. Dezember 2013) Die Matratzen-Maut kommt: Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses beschloss nun einstimmig die Einführung einer Bettensteuer ab 1. Januar 2014. Dem muss das Parlament noch zustimmen; dies gilt aber als sicher.

          Was die Große Koalition bringt: Mindestlohn von 8,50 Euro wahrscheinlich – Luftverkehrsabgabe vor dem Aus? – Mehrwertsteuererhöhung bei Hotelübernachtungen unwahrscheinlich

            (Berlin, 22. November 2013) Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin geht es nun auf die Zielgerade. Es zeichnen sich einige Konsequenten für Gastgewerbe und Touristik ab. Als sehr wahrscheinlich gilt die Einführung eines einheitlichen Mindestlohns von 8,50 Euro je Stunde. Eine Kommission der künftigen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD soll Details klären, u.a. wann der Mindestlohn eingeführt werden soll.

            Wegweisendes Urteil gegen Bettensteuer – Oberverwaltungsgericht Münster untersagt Dortmund Erhebung der Matratzenmaut

              (Münster/Dortmund, 24. Oktober 2013) Ein wegweisendes Urteil gegen die Bettensteuer fällte nun das Oberverwaltungsgericht Münster. Damit wird der Stadt Dortmund zunächst die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für privat veranlasste Übernachtungen untersagt. Dagegen kann die Stadt Dortmund Beschwerde erheben, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Interessant ist die Begründung der Richter: Die Erhebung einer Beherbergungsabgabe für entgeltliche private Übernachtungen sei zwar grundsätzlich möglich, nicht aber als Steuerschuld des Unternehmers, wie es die Dortmunder Satzung regele.

              Bettensteuer in Hamburg weit hinter Erwartungen zurück

                (Hamburg, 24. April 2013) Hamburgs Hotellerie boomt: Die Nächtigungszahlen in der Hansestadt wachsen stetig weiter – doch insbesondere bei Geschäftsreisen. Im ersten Quartal blieben daher die Einnahmen aus der zu Jahresbeginn eingeführten Bettensteuer (die nur auf privat veranlasste Nächtigungen erhoben werden darf) weit hinter den Erwartungen zurück. Laut Finanzbehörde wurden rund 1,2 Millionen Euro eingenommen – gerechnet wurde mit etwas drei Millionen Euro.

                Hamburg: Erster Vorstoß gegen Bettensteuer erfolglos – Finanzgericht weist Antrag auf Einstweilige Verfügung ab

                  (Hamburg, 06. April 2013) Ärger in der Hansestadt: Die seit Jahresbeginn geltende Bettensteuer brüdet bis zu 30.000 Euro Extrakosten den Tophotels in Hamburg auf; wir berichteten. Nun scheiterte ein erster juristischer Vorstoß gegen die Matratzenmaut von bis zu vier Euro auf private Übernachtungen. Das Finanzgericht Hamburg wies den Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Verfügung zurück. Die Kultur- und Tourismustaxe stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit dar, heißt es zur Begründung.

                  Wegen Bettensteuer: A&O Hotels klagen gegen Stadt Hamburg

                    (Hamburg, 26. Januar 2013) A&O Hotels und Hostels ist das Hamburger Kultur- und Tourismustaxengesetz ein Dorn im Auge, daher hat die Budget-Hotelkette jetzt das Rechtsanwaltsbüro Harms-Ziegler damit beauftragt, rechtliche Schritte zu prüfen und einzuleiten. „Diese Taxe ist ein aberwitziges Bürokratiemonster. Unserer Meinung nach führen besonders das Fehlen einer Übergangsregelung, der unverhältnismäßige Erhebungsaufwand und das Konstrukt als indirekte Steuer zu gravierenden rechtlichen Bedenken“, erklärte A&O-Chef Oliver Winter.

                    VDR: „Nachweiserbringung von Dienstreisen ist eine Zumutung“ – Geschäftsreise-Verband kritisiert Bürokratie bei der Befreiung von der „Bettensteuer“ in Hotels

                      (Frankfurt/Main, 23. Januar 2013) Der Geschäftsreise-Verband VDR hat sich noch einmal an den Deutschen Städtetag und an die Bürgermeister von Hamburg und Köln gewandt, um eine vereinfachte Nachweiserbringung von Dienstreisen zu fordern. Reisende, die dort beruflich übernachten, müssen im Hotel in einem komplizierten Verfahren nachweisen, dass sie nicht privat unterwegs sind, um von der sogenannten Bettensteuer, der kommunalen Übernachtungssteuer, befreit zu werden.

                      Köln plant eine neue Bettensteuer

                        Das Pendel schlägt zurück: In Köln will die Stadtverwaltung die vom Bundesverwaltungsgericht für nichtig erklärte Satzung für eine Bettensteuer so verändern, dass nicht alle eingenommenen Gelder zurück gezahlt werden müssen. Dies berichtet die „Kölnische Rundschau“. Köln hatte als erste deutsche Stadt im Oktober 2010 die Matratzen-Maut auf alle Hotelübernachtungen eingeführt und bis heute rund 19 Millionen Euro eingenommen.

                        Bettensteuer – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Keine Chance für Matratzen-Maut in München

                          Weitere Chancen für Extra-Abzocke gibt es nicht mehr: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat nun entschieden, dass die Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt München rechtswidrig ist. Die Regierung von Oberbayern habe deswegen zu Recht die Genehmigung der Satzung versagt. Die Bettensteuer darf damit nicht erhoben werden. Bundesweit ist die Matratzen-Maut allerdings weiter auf dem Vormarsch – immer mehr Städte und Gemeinden führen die Zwangsabgabe ein.

                          Bettensteuer: Hamburg will noch mehr Matratzen-Maut

                            Unliebsame Überraschung: In Hamburg will der Senat doch mehr Bettensteuer als bislang geplant. Die Matratzen-Maut soll fünf Prozent vom Übernachtungspreis betragen. Bislang waren zwei bis maximal vier Euro pro Gast je Nächtigung geplant. Die sog. Kulturtaxe soll ab Anfang 2013 gelten.

                            Bettensteuer: In Bochum ab Januar – Hoteliers in Eisenach wehren sich

                              Ab Januar gilt die Matratzen-Maut: Auch in Bochum führt der von SPD und Grüne beherrschte Stadtrat die Bettensteuer für die 28 Hotels und 23 Pensionen der Stadt ein. Es werden bis zu 1,3 Millionen Euro an Sondererlösen erwartet. Die Zwangsabgabe wird ab Jahresanfang auch in Aachen, Bremen, Lübeck und Oldenburg erhoben.