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Matratzenmaut

Travel Industry Club: Reisebranche muss entlastet werden – Korrektur der Luftverkehrsabgabe – Pkw-Maut nur bei geringerer Kfz-Steuer – Bettensteuer abschaffen – EU-Pauschalreiserichtlinie überarbeiten

    (Frankfurt/Main, 30. September 2013) Das sind die wichtigsten Themen auch für die Hotellerie: Drei Punkte brennen der deutschen Reisebranche nach der Bundestagswahl und vor der Bildung einer neuen Bundesregierung in Berlin besonders unter den Nägeln: die Luftverkehrsabgabe, die geplante Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie und die in vielen deutschen Städten erhobene “Bettensteuer”. Die PKW-Maut sollte nur dann eingeführt werden, wenn deutsche Autohalter bei der Kfz-Steuer entsprechend entlastet werden. Das ist das Ergebnis einer Abstimmung von mehr als 400 Entscheidern der Reisebranche, die der Travel Industry Club veranlasst hat.

    Grand Elysée Hamburg klagt gegen die Bettensteuer

      (Hamburg, 06. Juli 2013) Endlich tut jemand was: Das Grand Elysée Hotel in Hamburg hat nun Klage beim Finanzgericht der Hansestadt gegen die seit Jahresanfang geltende Bettensteuer eingereicht. Das Pilotverfahren wirde vom Dehoga Hamburg unterstützt.

      Hamburg: Bis zu 30.000 Euro Bettensteuer je Tophotel

        (Hamburg, 04. April 2013) Eine Menge Geld: In Hamburg müssen große Tophotels wie das Radisson Blu oder Fairmont Vier Jahreszeiten 25.000 bis 30.000 Euro Bettensteuer pro Jahr bezahlen. Dies berichtet das “Hamburger Abendblatt”. Seit Jahresanfang gilt in der Hansestadt die sog. Kulturtaxe. Die Matratzenmaut bei privaten Übernachtungen beträgt bis zu vier Euro.

        Wegen Bettensteuer: A&O Hotels klagen gegen Stadt Hamburg

          (Hamburg, 26. Januar 2013) A&O Hotels und Hostels ist das Hamburger Kultur- und Tourismustaxengesetz ein Dorn im Auge, daher hat die Budget-Hotelkette jetzt das Rechtsanwaltsbüro Harms-Ziegler damit beauftragt, rechtliche Schritte zu prüfen und einzuleiten. „Diese Taxe ist ein aberwitziges Bürokratiemonster. Unserer Meinung nach führen besonders das Fehlen einer Übergangsregelung, der unverhältnismäßige Erhebungsaufwand und das Konstrukt als indirekte Steuer zu gravierenden rechtlichen Bedenken“, erklärte A&O-Chef Oliver Winter.

          OVG Rheinland-Pfalz – Urteil pro Bettensteuer: „Kultur- und Tourismusförderabgabe“ in Bingen und Trier rechtmäßig

            Urteil pro Bettensteuer: Die von den Städten Bingen und Trier erhobene so genannte Kultur- und Tourismusförderabgabe ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Auch Übernachtungen von Geschäftsreisenden dürften demnach mit der Matratzenmaut belegt werden. Das Urteil mit Signalwirkung ist ein weiterer Rückschlag für die Hotellerie.