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Musterurteil

Bettensteuer-Formel

Rückschlag: Bettensteuern in Hamburg und Bremen bleiben bestehen – Bundesfinanzhof weist Revisionen ab – Musterklagen gescheitert

    Berlin/München, 16. Juli 2015) Das Urteil steht fest, die Begründung folgt in einigen Wochen: Die Musterklagen gegen die Bettensteuern in Hamburg und Bremen sind gescheitert. Der Bundesfinanzhof wies die Revisionen ab. Dies teilte die beiden Spitzenverbände der Hotellerie, Dehoga und IHA, mit. Sie hatten die Klagen der Hoteliers unterstützt. Erhofft hatte man sich ein Grundsatzurteil mit Signalwirkung für alle Städten und Gemeinden in ganz Deutschland. Mit Enttäuschung und Sorge nehme man die heute bekannt gewordene Entscheidung zur Kenntnis, wurde mitgeteilt. Die Urteilsbegründung sei erst im September zu erwarten.

    Kölner Bettensteuer rechtswidrig – Oberverwaltungsgericht Münster gibt Hoteliers Recht

      (Berlin, 23. Januar 2013) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Satzung der Stadt Köln für die Erhebung der so genannten Bettensteuer unwirksam ist. „Nach dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen deutlich gemacht, dass Bettensteuern in Deutschland keine Zukunft haben“, sagte Dehoga-Präsident Ernst Fischer. Damit ist das Gericht der Auffassung des Dehoga gefolgt.