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Preisparität

Wie sich Hotels bei den Zimmerpreisen leicht austricksen lassen

    Berlin/Bern, 07. Oktober 2016 – Unternehmerische Freiheit ist nötig, aber Schlupflöcher für Preistricksereien sind kontraproduktiv: Bei den volatilen Raten können Hoteliers zwar zu mehr Direktbuchungen kommen, aber um welchen Preis? Moderne Preisbots wie von triprebel.com und dreamcheaper.com nutzen Schlupflöcher in den AGB aus, um bereits gebuchte Zimmer günstiger neu zu reservieren. Und bei telefonischer Anfrage unterbieten etliche Häuser gern die genannten OTA-Rate, um sofort eine kurzfristige Buchung zu generieren.

    Grafik: Arne Belau/hottelling

    Sieg für Direktvermarktung: Bundeskartellamt untersagt Booking jedwede Klausel zu Ratenparität in AGB und allen Vereinbarungen – Hotels können Zimmerpreise endlich wieder frei gestalten – Verfahren gegen Expedia geht weiter – Gegenwind in der gesamten EU

      UPDATE – Bonn – Klare Niederlage für booking.com: Das Bundeskartellamt untersagt dem OTA die erst im Juli diesen Jahres eingeführten engeren Paritätsklauseln in den AGB und sonstigen Vereinbarungen. Der deutsche und europäische Marktführer unter den Online-Buchungsportalen darf damit sowohl weite, als auch enge Paritätsklauseln gegenüber seinen Hotelpartnern in Deutschland nicht mehr anwenden. Andernfalls würde Booking.com eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld in bis zu dreistelliger Millionenhöhe geahndet werden könnte. Booking.com wurde aufgegeben, die beanstandeten Klauseln aus seinen AGB und Preferred Partner-Vereinbarungen zu entfernen. Endlich können Hotels nun auch rechtssicher die günstigsten Zimmerpreise in ihrer eigenen IBE anbieten. Die Klauseln müssen Klauseln bis zum 31. Januar 2016 vollständig aus den Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernt werden, soweit sie Hotels in Deutschland betreffen. Gegen die Verfügung kann Booking Beschwerde beim OLG Düsseldorf einlegen und gegen die sofortige Vollziehbarkeit einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Das laufende Verfahren wegen der Bestpreisklauseln des Wettbewerbers Expedia wird fortgesetzt. Das Bundeskartellamt steht weiterhin mit den in diesem Bereich aktiven europäischen Wettbewerbsbehörden und der Europäischen Kommission in engem Kontakt und beteiligt sich im kommenden Jahr an einer Evaluierung der verschiedenen kartellbehördlichen Maßnahmen auf den europäischen Hotelportalmärkten

      booking.com

      Paritätsklausel: Booking.com will auf EU-Druck hin nachgeben, aber nur ein bisschen – Hotels sollten Preishoheit zurück erobern

        (Brüssel/Berlin, 16. Dezember 2014) Kleines Zugeständnis: Booking.com will auf Druck der Europäischen Kommission hin die Paritätsklausel streichen. Dies kündigte die Kommission in Brüssel nun in einer Pressemitteilung an. Allerdings müssten die Hotels “Booking.com jedoch weiter Zimmer zu Preisen zur Verfügung stellen, die mindestens ebenso günstig sind wie die Preise, die sie über die hoteleigenen Online- und Offline-Buchungskanäle anbieten”, so die Verlautbarung. Diese Verpflichtung soll in allen EU-Staaten gelten, heißt es. Im Klartext: Booking.com gibt nach massiven Wettbewerbsuntersuchungen in Frankreich, Italien und Schweden nach, aber nur ein bisschen. Doch die Preishoheit für Hotels bedeutet dies indes nicht.

        Amazon gibt Preisparität auf – Fällt nun auch Ratenparität bei HRS?

          (Bonn, 26. November 2013) Die erste, große Bastion ist gefallen: Amazon verzichtet künftig auf das Preisdiktat der Preisparität. Das Bundeskartellamt stellte nun ein entsprechendes Verfahren gegen den Onlinehändler ein. Nun steht die Frage um die Ratenparität in der Hotellerie an. Fällt in Kürze auch die sog. Bestpreis-Klausel bei HRS?

          hotel.de: Kleinaktionäre werden ausgeschlossen – Squeeze-out beschlossen

            (Nürnberg, 03. September 2013) HRS drückt die restlichen Aktionäre raus: Bei der hotel.de AG wurde nun das sog. Squeeze-out, die Ausschließung der Kleinaktionäre, beschlossen. Gegen eine Barzahlung von 28,75 Euro je Aktie müssen nun die Minderheitsaktionäre ihre Anteile an Hauptaktionärin Hotel Reservation Service Robert Ragge GmbH (HRS) übertragen. Dies wurde in der Hauptversammlung beschlossen.

            Amazon streicht AGB-Klausel zur Preisparität – IHA: Auch Hotelbuchungsportale sollten auf Meistbegünstigungsklauseln verzichten

              (Berlin, 27. August 2013) Nach Amazon könnte auch HRS dran sein: Preisparität im Internet hat keine Zukunft mehr. Der weltweit führende Online-Händler hat offenbar still und leise die auch im Einzelhandel umstrittene Preisparität aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestrichen. Nun fordert der IHA auch Hotelbuchungsportale HRS zur Abschaffung der nachwievor oktroyierten Ratenparität auf.

              Hipaway bietet Hoteliers mit anonymisierten Buchungen eine Alternative zu der Tarifparität der Hotelportale sowie der Bewerbung von schwachen Saison-Zeiten

                Das Berliner Unternehmen Hipaway ermöglicht es Hoteliers ab sofort erstmalig, die Preisparität, die von großen Online-Portalen gefordert wird, zu umgehen. Möglich wird dies durch anonymisierte Buchungen, bei denen der Kunde den vollständigen Namen des Hauses erst nach Abschluss der Reservierung erfährt. Auf diese Weise können Hotels Übernachtungen zu Sonderkonditionen anbieten und gezielt auslastungsschwache Zeiten füllen. Gleichzeitig verletzen sie durch die sogenannten Opak-Raten nicht die Preisparität, welche die großen Vermittlerportale ihnen auferlegen.