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HRS-Kriterien für „Top Quality Hotel“: Siegel gibt es nur bei Ratenparität

    (Köln, 14. August 2013) HRS setzt weiter auf Ratenparität: Wer das Siegel “Top Quality Hotel” haben möchte, muss sich ausgerechnet der nachwievor vom Bundeskartellamt beanstandeten Bestpreis-Klausel des Hotelbuchungsunternehmens unterwerfen. Dieser Regelung besteht bereits seit Einführung des Qualitätssiegels.