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Regeln

Neue Maßnahmen gegen Trinkgelage auf Mallorca – Neue Regeln rund um den berüchtigten Ballermann

    Palma de Mallorca/Spanien, 22. Juni 2016 – Morgen beginnen in den ersten beiden Bundesländern – Bremen und Niedersachsen – die Sommerferien. Da kann der Sommerurlaub also losgehen. Zum Beispiel nach Mallorca, denn die größte Baleareninsel ist und bleibt die beliebteste Urlaubsinsel der Deutschen. Deutsche sind auf Mallorca demnach auch die größte Touristengruppe. Unter den ausländischen Immobilienkäufern sind sie inzwischen ebenfalls die Nummer eins. Die deutschen Touristen erfreuen sich unter den Einheimischen sogar besonderer Beliebtheit. Die Gegend um den berühmten Ballermann auf Mallorca wurde jetzt trotzdem zur “Interventionszone im Kampf gegen öffentliche Saufgelage” erklärt.

    Mindestlohn - Missbrauch nicht ausgeschlossen

    Mindestlohn: Noch einiges zu klären

      (Berlin, 21. November 2014) Der Bundestag hat den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn im Juli 2014 beschlossen, ab Januar 2015 steht die Umsetzung an. Was es dabei zu beachten gilt, hat das WSI im Auftrag der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung in NRW untersucht. Hintergrund ist die Landesinitiative „Faire Arbeit – Fairer Wettbewerb“. Für ihre Studie haben die WSI-Forscher Thorsten Schulten und Nils Böhlke, der Londoner Sozialwissenschaftler Pete Burgess, Catherine Vincent vom Pariser Institut de Recherches Economiques et Sociales und Ines Wagner von der Universität Groningen die Mindestlohn-Praxis in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden analysiert. Außerdem haben sie sich mit der Durchsetzung von Lohnuntergrenzen in einzelnen deutschen Branchen befasst. Ihrer Analyse zufolge bedarf die Einführung des Mindestlohns einer aktiven Gestaltung. Nötig seien klarere Regeln, wirksame Kontrollen, eine breite Informationskampagne und ein Dialog zwischen Unternehmen und Gewerkschaften.

      Unfall im Urlaub: andere Länder, andere Sitten – Vor der Reise über Besonderheiten im Urlaubsland informieren

        (Wiesbaden, 27. Juni 2014) Unübersichtliche Verkehrsverhältnisse, ungewohnte Fahrweisen – plötzlich kracht es: Rund 27.000 Deutsche waren 2013 im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Zum Schreck kommt der Stress durch Sprachprobleme und fremde Gesetze. “In einigen Ländern gibt es schon bei der Meldung eines Unfalls andere Regelungen”, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, sich vorher auf den Ernstfall vorzubereiten und über Besonderheiten zu informieren.

        Rauch no – Dampf go? Verbote und Gebote der Nutzung von E-Zigaretten bundesweit uneinheitlich

          (Hamburg, 04. April 2014) In jüngster Vergangenheit gab es in der Debatte um den Genuss von E-Zigaretten in der Öffentlichkeit eine erhebliche Wendung. Laut des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln ist eine Nutzung in gastronomischen Einrichtungen wie Gaststätten oder Kneipen nicht verboten, da bei Nutzung keine Verbrennung und Rauchentwicklung im eigentlichen Sinne stattfindet. „Im technischen Sinne betrachtet, ist die Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichtes folgerichtig und bestätigt damit auch den Aspekt einer Alternative zu herkömmlichen Zigaretten“, sagt Martin Lehmann von mr-smoke.de, einem Onlineshop für E-Zigaretten.

          Die neue Lust am guten Benehmen: Die wichtigsten Knigge-Regeln für Familien- und Firmenfeiern – Tipps für den perfekten Small Talk – Welches Besteck zu welchem Gang? Was bedeutet der Dresscode auf Einladungskarten?

            (Berlin, 05. Februar 2014) Bei Familienfeiern, Hochzeiten, Firmenfesten und anderen Events gilt schlechtes Benehmen als absolutes No-Go. Doch mit guten Manieren allein ist ein souveränes Auftreten auf dem „öffentlichen Parkett“ noch lange nicht gesichert. Beim ungezwungenen Small Talk oder der Frage, welche Gabel bei welchem Gang benutzt wird, gerät so mancher Gast ins Schwitzen. Die Event-Experten von Placces helfen mit einfachen Knigge-Regeln, die größten Fettnäpfchen bei Feierlichkeiten zu umschiffen.

            Elefanten parken in Miami, Kussverbot in Paris: Zehn skurrile Gesetze und Regeln weltweit

              (München, 10. Dezember 2013) Jeder neunte Deutsche (11 Prozent) beneidet andere, die nach einem Wochenende spannende Geschichten zu erzählen haben – so eine repräsentative Umfrage von lastminute.de. Richtig gute Geschichten liefern beliebte Städtereiseziele wie New York, Paris oder London mit ihren berühmten Sehenswürdigkeiten – aber auch mit einigen überraschend skurrilen Gesetzen. lastminute.de hat die zehn unglaublichsten Verbote und Regeln weltweit zusammengestellt: vom korrekten Parken eines Elefanten in Miami über ‘tropische’ Oben-Ohne-Regeln in Liverpool bis hin zu Kussverbot in der Stadt der Liebe. Zehn gute Gründe für jene 41 Prozent der Deutschen, die mehr über’s Wochenende verreisen wollen, einfach mal spontan dorthin zu reisen und einen unerlaubten Kuss am Gare du Nord in Paris zu wagen.

              Steuerpflicht bei Schenkungen oder Steuerhinterziehung-Deluxe – Fallstricke für Schenker, Beschenkte und Behörden

                Von Dr. Johannes Fiala & Dipl.-Math. Peter A. Schramm – Mai 2013

                Bei Schenkungen braucht niemand eine Steuererklärung abgeben, solange keine Aufforderung der Finanzverwaltung erfolgt ist. Jedoch besteht für Schenker und Erwerber die Pflicht die Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen, § 30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Auch wer sich sicher ist, daß keine Steuer anfällt, sollte sich ein „Negativtestat“ – also eine Bestätigung daß keine Steuer anfällt – vom zuständigen Finanzamt geben lassen. Wer besonders gewissenhaft ist, und legal diese Abgaben mindern möchte, sollte insbesondere bei Schenkung von Immobilien und Versicherungen – schon gar, wenn dabei zur Steueroptimierung Leibrenten-, Pflege- u.ä. Zusagen vorbehalten sind – einen Sachverständigen mit der Bewertung beauftragen.