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Reisemangel

Aktuelles zum Reiserecht: Wenn der Urlaub zum Albtraum wird – Experten über enttäuschte Urlaubsträume und Reisemängel

    Düsseldorf, 28. Juni 2018 – Es sollten die schönsten Wochen des Jahres werden. Aber leider entpuppen sich die Erwartungen manchmal als zu hoch gesteckt. Und dafür hat man auch noch richtig viel Geld ausgegeben. Der erhoffte Traumurlaub wird dann schnell zur Riesenpleite. Selbst wenn es nicht gleich ein Horror-Trip wird – Reisemängel sind immer ein echtes Ärgernis. Wer nach der (Pauschal-)Reise eine Preisminderung einfordern will, sollte laut Arag-Experten schon am Urlaubsort einige Regeln beachten.

    Wer ungewollt im FKK-Hotel landet, bekommt Geld zurück – Wann Urlauber Anspruch auf eine Preisminderung haben

      (München, 24. Juli 2014) Umso größer die Vorfreude auf den Urlaub, umso größer die Enttäuschung, wenn nicht alles so ist wie gewünscht. Der ADAC informiert, wann Reisende einen Anspruch auf Rückerstattung haben. Die häufigsten Beschwerden betreffen Flug, Gepäck, Verpflegung und Lärm. Hier können Reisende in vielen Fällen Geld zurück verlangen. Aber auch die Unterkunft sorgt für Ärger, wenn sie nicht den Vorstellungen entspricht. Wer ein Familienzimmer mit mehreren Schlafräumen gebucht hat, am Ende jedoch mit der gesamten vierköpfigen Familie in einem Raum schlafen muss, kann mit einer Rückerstattung von bis zu 25 Prozent des Reisepreises rechnen. Bei Buchung einer Unterkunft mit eigenem Badezimmer gibt es bis zu 100 Prozent des Tagespreises zurück, sollte man Gemeinschaftsbad und -Toilette benutzen müssen.

      Bagger statt Palmen – Was tun bei Baulärm im Urlaub? Ratgeber zu Reisemängeln

        (München, 03. Juli 2014) Wenn statt Vogelgezwitscher oder sanftem Meeresrauschen der Bagger vor dem Hotelzimmer lärmt, empfinden das die meisten Urlauber als Mangel an der Urlaubsunterkunft. Doch nicht alle Unannehmlichkeiten stellen einen Reisemangel dar. Welche Rechte Urlauber dann haben und wie sie einen Mangel richtig anzeigen, erklärt die DAS Rechtsschutzversicherung.

        “Nackte Tatsachen” können für den Reiseveranstalter teuer werden – Wenn der Hotelier FKK-Praktiken in seiner Anlage duldet

          (Duisburg, 24. Februar 2014) Die Unterbringung in einer Hotelanlage, in der FKK praktiziert wird, kann einen Reisemangel darstellen. Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Allgaier von der Onlineplattform ferienretter.de hin. In einem konkreten Fall musste der Reiseveranstalter einem Ehepaar deshalb nicht nur den Reisepreis erstatten, sondern zusätzlich auch einen Schadensersatz zahlen. Das Paar hatte sich an zu vielen “nackten Tatsachen” in dem Hotel gestört und deshalb geklagt.

          Top 10 der Reisemängel: Worüber sich Deutsche im Urlaub am häufigsten ärgern

            (Hamburg, 25. September 2013) Haare im Waschbecken oder unfreundliches Hotelpersonal – wer in den Urlaub fährt, kann viele böse Überraschungen erleben. Im Schnitt gehen die Deutschen zweimal pro Jahr auf Reisen und haben dabei nicht immer eine unbeschwerte Zeit. Aufreger Nummer eins ist ein schmutziges Badezimmer – das ist das Ergebnis einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der Advocard Rechtsschutzversicherung unter 2.001 Personen. So haben in den vergangenen zwölf Monaten zwei Drittel (64 Prozent) der Bundesbürger eine Reise unternommen und immerhin neun Prozent von ihnen sind gar viermal oder öfter unterwegs gewesen. Die Erwartungen an einen Traumurlaub wurden häufig nicht erfüllt: Immerhin jeder achte Deutsche (13 Prozent) hatte auf seinen Reisen Mängel zu beklagen. RTL-Urlaubsretter Ralf Benkö rät dazu, für sein Recht deutlich einzutreten. Meist lenke dann ein Hotelbetreiber oder Reuiseveranstalter ein.

            Reisemängel: Kein Geld zurück bei Affenbiss – ADAC Tabelle zur Reisepreisminderung im Internet

              Nicht immer hält der Urlaub was Kataloge oder Reiseanbieter versprochen haben. Für enttäuschte Reisende ist es wichtig zu wissen wann eine Anzeige der Mängel lohnt. Der ADAC hat in seiner Tabelle zur Reisepreisminderung viele Urteile rund um Mängel im Urlaub zusammengestellt. Sie geben einen Überblick darüber, welche Unannehmlichkeiten den Preis reduzieren und welche als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen sind.