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Todesfolge

Blaulicht (Foto: Polizei)

Wann dürfen Hotelmitarbeiter eingreifen, wenn offensichtlich Gefahr im Verzug ist?

    Stuttgart – Die Familientragödie in einem Hotel in Kühlungsborn – hier kamen zwei Eheleute bei einem heftigen Streit offenbar durch Selbsteinwirkung mit einem Messe zur Tode – wirft die Frage auf: Wann dürfen Mitarbeiter eines Hotels eingreifen? Kriminaloberrat Harald Schmidt von der polizeilichen Kriminalprävention gibt dazu umfassend Rat.