Urteil zu Verkehrssicherungspflicht eines Hoteliers: Türöffnungen von Hotels müssen leicht erkennbar sein
Schleswig, 18. Juli 2017 – Das OLG Schleswig hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotels seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, wenn er den Hoteleingang so gestaltet, dass eine gläserne Drehtür seitlich durch ein Glaselement eingefasst wird, das in Augenhöhe nicht gekennzeichnet ist (Urteil vom 22.06.2017, Az. 11 U 109/16).