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Verstöße

Will die NGG dem Gastgewerbe mit falschen Zahlen schaden? Nur wenige Betriebe in Gastronomie und Hotellerie zahlten keinen Mindestlohn – Die echte Statistik

    Berlin, 02. Juni 2017 – Die NGG spielt sich als Tarifpartner ins Abseits: In einer Pressemitteilung ist von „alarmierenden Zahlen“ bei der Zollkontrolle im Gastgewerbe die Rede. Suggeriert wird, dass ein hoher Prozentanteil der Betrebe in Hotellerie und Gastronomie den Mindestlohn nicht bezahlen würden. Prompt titelte die „Süddeutsche Zeitung“ : „Das Gastgewerbe ist wohl nicht so sauber, wie es tut.“ Doch die genaue Statistik offenbar etwas ganz anderes: Gerade einmal 605 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns seien im vergangenen Jahr eingeleitet worden, teilte das Bundesfinanzministerium mit. Bei insgesamt 9.579 Strafverfahren sind dies gerade mal sechs Prozent.

    Biergarten

    Gastronomie: Bundesweite Zollkontrollen decken erschreckend hohe Zahlen an Verstößen gegen Mindestlohn auf – Löhne und Sozialversicherungen unterschlagen – Etliche Festnahmen – Negatives Images des Gastgewerbe

      (Berlin, 09. Juli 2015) Bei bundesweiten Zollkontrollen kommt ein bedenkliches Bild der (Klein)Gastronomie – Gaststätten und Imbissbuden – hervor: Mindestlohn wird nicht bezahlt, Sozialversicherungsbeiträge unterschlagen, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit und illegale Beschäftigung von Ausländern. Bei den Zollkontrollen im Juni wurden auch etliche Gastro-Mitarbeiter vorläufig festgenommen.

      Sicherheitsmängel in Unternehmen werden teurer: Neuer Bußgeldkatalog in Kraft – 2000 Euro Strafe für verstellte Flucht- und Rettungswege – Hotelsicherheits-Experte Ulrich Jander: Fehlende Gefährdungsanalyse kostet Hoteliers nun 3000 Euro

        (Rüsselsheim, 01. November 2013) Nun wird es richtig teuer: Sicherheitsmängel in Hotels und Restaurants werden nach dem neuen Bußgeldkatalog des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik mit mehreren tausend Euro Geldstrafe belegt. So muss man bei verstellten Rettungs- und Fluchtwegen 2.000 Euro zahlen. Und ein nicht ordnungsgemäß aufgefüllter Verbandskasten zieht ein Bußgeld von immerhin 200 Euro nach sich. Darauf macht der auf das Gastgewerbe spezialisierte Sicherheitsberater Ulrich Jander aufmerksam. Der aus dem TV bekannte Hotel- und Reiseexperte aus Rüsselsheim weist bei seinen zahlreichen Betriebsbegehungen immer wieder auf altbekannte Mißstände hin. „Verstellte Fluchtwege sind in nahezu jedem zweiten Gastrounternehmen an der Tagesordnung“, so sein Fazit.

        Bundesländer können verpflichtendes Kontrollbarometer einführen

          Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer können Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe verpflichten, Ergebnisse von amtlichen Hygienekontrollen zu veröffentlichen. In der Vergangenheit war von Seiten einzelner Länder immer wieder die Auffassung vertreten worden, der Bund habe die Frage der Verbraucherinformation abschließend geregelt, mit der Folge, dass die Gesetzgebungskompetenz der Länder für weitergehende landesrechtliche Regelungen gesperrt sei. Diese Bedenken wird der Bund nunmehr durch eine klarstellende Regelung im LFGB endgültig ausräumen. Damit ist nun auch für diese Bundesländer der Weg frei, in ihrem Zuständigkeitsbereich vieldiskutierte Modelle wie etwa ein “Hygiene-Barometer” oder den “Gastro-Smiley” einzuführen.