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Unternehmensbesteuerung in Hotellerie: „Fehler sind beinahe vorprogrammiert“

Düsseldorf, 03. Mai 2017 – Der Gesetzgeber verfolgt auch unabsichtliche Verstöße gegen die Steuergesetze. Ein Steuer-Compliance-Management-System kann Hoteliers und Hotelmanager davor schützen, beispielsweise wegen eigener Handhabungsfehler oder derer der Mitarbeiter Probleme zu bekommen.

Geld Münzen - Pixabay

Die Hotellerie steht ständig vor neuen Herausforderungen. Da sind die sich wandelnden Buchungskanäle, Entwicklungen in der Digitalisierung, der demografische Wandel und, und, und, die sich auf den Alltag und die Strukturen im Hotelmanagement auswirken. Und nicht zu vergessen: die Aktivitäten des Gesetzgebers, besonders auf steuerlicher Seite. „Auch wenn es nicht immer der große Wurf ist: Die Steuergesetzgebung verändert sich laufend. Mit der Konsequenz, dass sich diese vielen Kleinigkeiten erheblich auf die Arbeit von Hotels auswirken können. Denn zusammen erwachsen aus den einzelnen Punkten, die für sich genommen oftmals nicht beachtet werden, schnell echte bürokratische und rechtliche Hürden, die ernste Folgen haben können. Hotels setzen sich der Gefahr aus, durch Nichtwissen oder einen fehlerhaften Umgang mit den neuen Vorschriften spürbare Sanktionen zu erleiden, besonders natürlich auf finanzieller Seite“, sagt Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Helmut König, geschäftsführender Gesellschafter der BBWP, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, die eng mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt kooperiert.

 

Helmut König
Helmut König

Es sei aufgrund der zunehmenden Fülle an Vorschriften nicht selten, dass Fehler passierten – von Absicht sei gar nicht zu sprechen, betont Helmut König. Aber auch dies schütze nicht vor Strafe. „Wer gegen die Steuergesetze verstößt, darf nicht mit dem Verständnis des Gesetzgebers rechnen. Dieser ist nicht zu Späßen aufgelegt und verfolgt auch unabsichtliche Verstöße mit aller Härte.“ Der Wirtschaftsprüfer nennt nur einige Beispiele, um dies zu verdeutlichen. „Die Umsatzbesteuerung der Saunabenutzung, von Hotelparkplätzen und die Unterscheidung zwischen Mahlzeiten in der Gastronomie und Take-away-Speisen sind nur drei Punkte, mit denen das Hotelmanagement regelmäßig in Berührung kommt. Dazu treten ständige Anpassungen in der Umsatzsteuergesetzgebung, der Besteuerung von Zuschlägen oder auch der Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben. Man muss sagen: Fehler sind beinahe vorprogrammiert.“

 

Das gelte natürlich auch für die Mitarbeiter, die mit diesen Punkten im Arbeitsalltag in Berührung kämen. Wie wird die Sauna noch einmal besteuert? Hat der Gast das Sandwich für den Verzehr in der Lobby bestellt oder als Take-away-Speise? Und wie werden die Gesamtverkaufspreise von Einzelleistungen für die Rechnung umsatzsteuerlich bewertet? „Fallen dabei beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung Unregelmäßigkeiten auf, kann das viele Nachfragen und eben auch empfindliche Strafen für das Unternehmen nach sich ziehen. Denn der Gesetzgeber schlägt Fehler der Mitarbeiter voll dem Unternehmen zu“, warnt Helmut König. Das Management könne sich damit nicht auf die Person des Mitarbeiters beziehen, um einer Strafe zu entgehen.

Möglich sei dies nur, wenn Hotels nachweisen, dass sie über ein funktionierendes steuerliches Compliance-System verfügen. „Das Bundesfinanzministerium hat vergangenen Mai in dem Schreiben ‚Zu § 153 AO – Berichtigung von Erklärungen‘ aktiv auf die Schutzwirkung eines solchen Systems hingewiesen. Ein solches Steuer-Compliance-Management-System implementiert Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung und Einhaltung aller steuerlichen Pflichten und schützt vor dem Vorwurf und den möglicherweise daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen eines steuerlichen Fehlverhaltens durch Mitarbeiter und Führungskräfte – sogar dann, wenn dieses absichtlich erfolgt ist“, betont Helmut König. Das System umfasst die Erfassung und Bewertung aller steuerlichen Risiken, Strukturierung und Dokumentation aller steuerlicher Vorgänge sowie die Identifikation und Implementierung steuerlicher Anpassungen und wird laufend aktualisiert – besonders mit Hinblick auf die branchenspezifischen Fragestellungen. Ebenso wichtig ist es, die Mitarbeiter hinsichtlich der Anforderungen ständig zu schulen.

Übrigens: Die Bewertung von Verstößen gegen die Steuergesetze durch die Fiskal- und Strafverfolgungsbehörden hängt nicht von der Größe eines Unternehmens ab. Auch Kleinunternehmen können davon betroffen sein. „Deshalb ist es dringend angeraten, sich mit dem Thema des Steuer-Compliance-Management-Systems auseinanderzusetzen. Hoteliers und Hotelmanager erhalten damit einen wirksamen Schutz ihrer Struktur und Substanz“, sagt König abschließend.