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Urteil gegen Hotels: OTA dürfen zurückschlagen, tun es aber nicht – Jeder will Geschäft machen – Nur: Onlinebuchung muss schnell und einfach sein

Köln, 26. Februar 2017 – Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird: Obwohl OTA Hotels, die ihre Zimmer woanders, z.B. auf der eigenen Webseite, günstiger anbieten, schlechter listen dürfen, tun sie es offenkundig nicht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln (Az. 88 O 17/16) zeigt, dass das derzeitige Geschäftsgebaren in der Post-Ära der Bestpreisklauseln einigermaßen fair (geblieben) ist. Denn: Jeder will ja Geschäft machen.

Bei dem Verfahren vor dem LG Köln hatte der Hotelverband Deutschland (IHA) im Namen des des Rheinhotels Dreesen Bonn – Seniorchef Fritz G. Dressen war lange Jahre IHA-Vorsitzender – gegen das Online-Reisebüro geklagt. Das Haus war einige Zeit ohne Fotos und ohne Bewertungen dargestellt worden; deutlich schlechter als andere Hotels in Bonn. Begründung von Expedia: Das Ringhotel habe seine Zimmer in der eigenen IBE und bei anderen OTA günstiger angeboten. Doch ein aktueller Blick in die Buchungsportale zeigt: Das Rheinhotel Dressen ist mit Fotos dargestellt und buchbar.

Geben die OTA den Kampf um die Vorherrschaft ein Stück weit auf? Die Tage der Bestpreisklauseln könnten gezählt sein. HRS wurde dies bereits verboten. Ein Verfahren gegen Booking vor dem OLG Düsseldorf ist noch anhängig; hier hatte der Vorsitzender Richter zuletzt mit der Bemerkung überrascht, dass die Bestpreis-Klausel möglicherweise eine „notwendige Nebenabrede“ sein könnte.

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Auch weitere Urteile werden wohl nur eines bedeuten: Der Rubel muss weiter rollen. Auch andere Hotels, die ihre Zimmer in der Direktbuchung bis zu zehn Euro günstiger anbieten, sind weiterhin bei den führenden OTA gelistet. Zwar nicht ganz zuoberst, doch dahin kann sich jeder Hotelier ja hin bieten – mit höheren Provisionen.

Dies legt den weiteren Schluss nahe, dass längst nicht mehr der Preis entscheidend für Buchungen sein könnten. Zimmerreservierungen müssen vor allem schnell und einfach gehen – von jedem Smartphone aus. Die Webanwendungen und Apps der mächtigen OTA zeigen, wie es gehen sollte. Dagegen sind etliche IBE von Hotels eine mühselige und lustverleidende Angelegenheit.

Die nächste Entwicklungsstufe des Instant Bookings ist längst Realität. Wer hier nicht mithalten, wie etwa hilflose Genossenschafts-Hotelportale noch gänzlich ohne Buchungsbutton, hat längst verloren; nur merken das einige noch gar nicht…

Ohnehin ist die Travel Technology so rasant im Fluß: Hotelbuchungen per Sprachbefehl (Amazon Echo mit Alexa) funktionieren bereits. Und künftig können Widgets wie von shop.co Buchungen von einzelnen Reiseleistungen (Flug/Bahn, Mietwagen, Hotels, Events) bei verschiedenen Direktanbietern möglich machen; im E-Commerce läuft dies bereits.