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Videoüberwachung in Hotels: Mehr Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter – Datenschutzgesetz erlaubt Kameras

(Rüsselsheim, 08. Oktober 2013) Überfälle auf Hotels nehmen zu. Immer öfter werden Mitarbeiter an der Rezeption Opfer von Raubüberfällen. So überfielen zuletzt bewaffnete Männer das Hotel Meran in Saarbrücken und schlugen den Portier nieder. Und erst kürzlich kam ein Mann mit einer Pistole in das Relexa Hotel Bellevue in Hamburg und nötigte zwei Mitarbeiter zur Herausgabe des Geldes. In beiden Fällen gab es keine Videoaufzeichnungen. Nach wie vor scheuen Hotelbetreiber Überwachungskameras in Lobby, an der Rezeption und in Hotelfuren zu installieren. Dabei ist dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz erlaubt. Darauf weist der auf Hotels spezialisierte und aus dem TV bekannte Sicherheitsexperte Ulrich Jander hin.

Überwachungskamera im Hotel - 180 Grad Panoramabild einer Hemispheric Kamera von Mobotix
Überwachungskamera im Hotel – 180 Grad Panoramabild einer Hemispheric Kamera von Mobotix

Wie Videoaufzeichnungen helfen könnten zeigt ein weiterer aktueller Fall: In einem Hotel am Bahnhof von Freiburg/Breisgau versprühte ein Unbekannter nachts einen Feuerlöscher im Flur des ersten Stocks. Das Hotel musste evaukiert werden und die Gäste der umliegenden Zimmer woanders untergebracht werden. Wer der Täter gewesen sein könnte, wird wohl kaum mehr zu ermitteln sein. In einem anderen Missbrauchsfall rästelt man heute noch: Die After-Show-Party der glanzvollen Verleihung des Branchen-Oscars “Hotelier des Jahres” im Intercontinental Berlin nahm gen Mitternacht ein jähes Ende – jemand hatte den Alarmknopf in einem oberen Stockwerk gedrückt. Das große Konferenzhotel wurde geräumt, viele Gäste mussten aus den Betten geholt werden. Wer den Feuerknopf gedrückt hatte, ließ sich nicht mehr feststellen – Videoaufzeichnungen gab es nichts.

Die Überwachung durch Videokameras in öffentlichen Räumen ist durch §6d des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt. Darin wird u.a. festgelegt, dass man eine Videoüberwachung kenntlich machen muss, d.h. Gäste und Mitarbeiter sind darauf hinzuweisen. Ausdrücklich sind Kameras an Stellen erlaubt, sofern sie zur “Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten” dienen. Dies bedeutet, auch die Videoüberwachung der Rezeption ist erlaubt, allerdings nur mit Einschränkungen. Werden Hotelmitarbeiter dauerhaft in den Aufzeichnungen erfasst, gelten besondere Regelungen: Die Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht zu Leistungskontrollen der Beschäftigten verwendet werden. Heimliche Videoaufzeichnungen sind nicht erlaubt.

“Viele Gäste – gerade Geschäftsleute – ziehen es vor in Hotels mit Videoüberachung abzusteigen, da man sich sicher fühlt”, berichtet Jander. Er rät dazu, professionelle Kameras mit HD-Auflösung z.B. von Mobotix einzusetzen. Sog. Dummy-Kameras, die nur blinken aber nichts aufzeichnen, würden von Ganoven oft gleich erkannt.

“Hotels sind immer häufiger im Fadenkreuz von Kriminellen”, weiß der Hotelsicherheits-Experte zu berichten. Im Auftrag von Banken und Versicherungen prüft Jander jährlich zahlreiche Hotels in Sachen Sicherheit. “Kassen sind teilweise überhaupt nicht gesichert oder man hält einen Bargeldbestand vor, dass einem schon schwindlig wird”, so sein Bericht. Die Hotelmitarbeiter würden kaum in Sachen Sicherheit geschult. Auch die Betreuung nach einem Überfall lasse oft zu wünschen übrig – nicht selten löse ein bewaffneter Raubüberfall bei den betroffenen Mitarbeitern einen Schock mit langfristigen Folgen aus.

Weitere Hinweise zur Videoüberwachung sind beim Bundesdatenschutzbeauftragten abzufordern: http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitnehmerdatenschutz/Artikel/Video%C3%BCberwachung.html?nn=409756