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1.-Mai-Krawalle – Wer zahlt bei Schäden? Hören Sie dazu einen Audio-Ratgeber bei HOTELIER TV & RADIO

Der 1. Mai ist nicht nur der "Tag der Arbeit", sondern in vielen Städten ein Anlass, auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren. Manchmal richten sich die Wut und der Ärger der Demonstranten gegen geparkte Autos am Straßenrand. Wie Besitzer ihr Fahrzeug gegen Kratzer, Beulen und andere Schäden schützen können, erklärt Cosmosdirekt

Der 1. Mai ist nicht nur der "Tag der Arbeit", sondern in vielen Städten ein Anlass, auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren. Manchmal richten sich die Wut und der Ärger der Demonstranten gegen geparkte Autos am Straßenrand. Wie Besitzer ihr Fahrzeug gegen Kratzer, Beulen und andere Schäden schützen können, erklärt Cosmosdirekt(Hamburg, 01. Mai 2015) Viele freuen sich schon auf den 1. Mai, den Tag der Arbeit. Der ist ja ein gesetzlicher Feiertag, fällt in diesem Jahr auf einen Freitag und beschert uns ein langes Wochenende zum Feiern, Entspannen oder Wegfahren. Einige Chaoten nutzen den 1. Mai aber auch traditionell immer wieder für gewalttätige Ausschreitungen und Krawalle – oft ohne Rücksicht auf Menschen und deren Hab und Gut. Wer aber kommt eigentlich für die Schäden nach solchen Krawallen auf?

Hören Sie dazu einen aktuellen Audio-Ratgeber bei HOTELIER TV & RADIO:
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Manchmal richten sich die Wut und der Ärger der Demonstranten gegen geparkte Autos am Straßenrand. Wie Besitzer ihr Fahrzeug gegen Kratzer, Beulen und andere Schäden schützen können, erklärt Cosmosdirekt.

Jedes Jahr gehen am 1. Mai tausende Demonstranten auf die Straßen. Vereinzelte Störenfriede nutzen diesen Anlass, um Autos mutwillig zu beschädigen oder gar in Brand zu setzen. Die Schuldigen lassen sich nach solchen Zwischenfällen häufig nicht ermitteln: Im Durchschnitt kann die Polizei jeden vierten Fall aufklären. Wer kommt für den entstandenen finanziellen Schaden im Nachhinein auf? CosmosDirekt erklärt, mit welcher Police Fahrzeughalter nicht auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.

Grundsätzlich hängt es von der Art des Schadens ab, ob die Voll- oder Teilkaskoversicherung dafür aufkommt. Sind Fahrzeugscheiben zu Bruch gegangen, deckt die Teilkaskoversicherung diese Schäden ab. Sie kommt auch in Extremfällen auf, zum Beispiel bei Brandstiftung. In allen anderen Fällen von Vandalismus, etwa bei Blechschäden durch einen Pflasterstein, leistet nur eine Vollkaskoversicherung Schadenersatz.

Fahrzeughalter sollten auch auf die Beschilderung in der Straße achten, in der sie für gewöhnlich parken. Denn um Platz für die vielen Menschen in den Straßen zu schaffen, stellt das Ordnungsamt in den Tagen vor dem 1. Mai zusätzlich Halteverbotsschilder auf oder sperrt sogar ganze Straßenzüge ab. Parkende Autos werden im Ernstfall abgeschleppt. Für diese Kosten kommt keine Versicherung auf.

Wer sein Auto in Sicherheit bringen möchte, kann sich vorab informieren: Lokalzeitungen und städtische Internetportale informieren Einwohner in der Regel einige Tage im Voraus über den Verlauf der Demonstrationsrouten. Nicht selten zeigt eine Grafik die Gebiete, in denen es zu Krawallen kommen könnte – so erfahren Autobesitzer, ob sie ihr Auto umparken sollten. Am sichersten sind Garagen, Parkhäuser oder bewachte Parkplätze.