Skip to content

Ab 01. September: Warteschleifen müssen künftig kostenlos sein

(Berlin, 31. August 2012) Warteschleifen in Telefonsystemen müssen kpünftig kostenlos sein. Ab 01. September tritt eine Übergangsregelung zu einem neuen Gesetz in Kraft, wonach die ersten 120 Sekunden Wartezeit bei Anrufen auf Sonderrufnummern kostenfrei sein müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob aus dem Festnetz oder per Mobiltelefon angerufen wird. Mit Ende der Übergangsregelung ab 1. Juni 2013 sind kostenpflichtige Warteschleifen für Sondernummern wie 0180- oder 0900-Nummern dann komplett verboten.

Das Bundesverbraucherministerium hat sich mit Erfolg für einen verbesserten Verbraucherschutz im Bereich der Telekommunikation eingesetzt: Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen trat am 10. Mai 2012 in Kraft. Warteschleifen sind danach künftig für alle Arten von Sonderrufnummern bei Anrufen aus dem Festnetz sowie aus dem Mobilfunknetz grundsätzlich kostenfrei. Warteschleifen dürfen dann nur noch bei Ortsnetzrufnummern, herkömmlichen Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern uneingeschränkt eingesetzt werden. In allen anderen Fällen, unter anderem bei allen Sonderrufnummern, dürfen Warteschleifen nur noch eingesetzt werden, wenn entweder der Anruf einem Festpreis unterliegt oder, bei zeitabhängiger Abrechnung, der Anruf für die Dauer der Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist.

Bei normalen Ortsnetznummern sind kostenpflichtige Warteschleifen weiterhin zulässig. Hiermit sind für die Verbraucher jedoch allenfalls geringe Kosten verbunden, da diese zunehmend Flatrate-Tarife nutzen und auch sonst die Gebühren deutlich unter denen von 0180- oder 0900-Nummern liegen.

Die Warteschleifenregelung gilt ab 1. Juni 2013. Bis dahin greift eine Übergangsregelung ab dem 1. September 2012, während der kostenpflichtige Warteschleifen neben den oben genannten Fällen bei kostenpflichtigen Rufnummern auch dann eingesetzt werden dürfen, wenn mindestens die ersten zwei Minuten der Verbindung für den Anrufer kostenlos sind.