Skip to content

Absolutes Gastro-Rauchverbot in Bayern: Verfassungsbeschwerde erfolglos – BVG nennt Existenzgefährdung „gerechtfertigt“

(Karlsruhe, 05. August 2010) Schlechte Karten für das Gastgewerbe: Das seit 1. August geltende absolute Rauchverbot in bayerischen Gastbetriebe wird nicht aufgeweicht. Eine Verfassungsbeschwerde einer Pilsbar-Inhaberin und einer Raucherin wurden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht angenommen. „Die strikte Neufassung des Rauchverbots verletzt weder die Beschwerdeführerinnnen als Raucherin noch als Inhaberinnen von Gaststätten in ihren Grundrechten“, so eine Pressemitteilung des BVG.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber ein striktes Rauchverbot in Gaststätten verhängen darf; wir berichteten. Entscheide sich der Gesetzgeber wegen des „hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter“ für ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, so darf er dieses Konzept konsequent verfolgen und muss sich auch nicht auf Ausnahmeregelungen für reine Rauchergaststätten einlassen, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten, heißt es aus Karksruhe. „Auch eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten – bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz – ist angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt und zwingt daher nicht zu einer Ausnahmeregelung“, so die richterliche Stellungnahme.

Ein striktes Rauchverbot ist auch vor dem Hintergrund, dass es in Bayern nach Darstellung der Beschwerdeführerinnen aufgrund der bisherigen Regelungen inzwischen eine große Zahl rauchfreier Gaststätten gibt, nicht unverhältnismäßig. „Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, den Nichtrauchern eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Gaststätten – gerade auch in der getränkegeprägten Kleingastronomie – zu ermöglichen, ohne dass sie sich dabei dem Tabakrauch aussetzen müssen“, so der Text. Ferner sei von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber durch ein striktes Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt.