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A&O Hotels ./. holidaycheck.de – OLG Hamburg: Hotels müssen sich bewerten lassen – Niederlage für A&O

(Hamburg, 19. Januar 2012) Ein allgemeines Bewertungsverbot führe dazu, dass das Betreiben einer Hotelbewertungsplattform unmöglich gemacht werden könnte – und das sei nicht im Interesse der Allgemeinheit. Auch anonym abgegebene Kommentare stünden unter dem Schutz der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit, heißt es in einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg (AZ 5 U 51/11). Damit erleidet A&O Hotels eine Niederlage im Ringen mit holidaycheck.de um Hotelbewertungen.

Dem klagenden A&O-Hostel steht somit kein Anspruch zu, generell aus dem Angebot von HolidayCheck herausgenommen zu werden. A&O-Chef Oliver Winter wollte damit eine Flut an unfairen Bewertungen verhindern. Er fürchtet unbedachte und unsachliche Rezensionen durch junge Gäste, denen zum Beispiel überbordender Alkoholgenuss in den Hostels untersagt wurde.

Nach Berlin und Köln ist dies der dritte Erfolg von HolidayCheck gegen Hotels der A&O-Kette. Bereits in diesen Verfahren hatten die Vertreter von A&O versucht, Urlaubermeinungen im Netz zu zensieren.  „Das Gericht stellt sich damit endgültig an die Seite des Verbrauchers und schützt das Grundrecht auf freie Meinung und Information“, sagte Jörg Trouvain, CEO der Holidaycheck AG in Bottighofen. Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Das OLG machte geltend, dass A&O nicht „unzutreffenden und für ihren Hotelbetrieb abträglichen Bewertungen schutzlos ausgeliefert“ sei, da sie deren Löschung verlangen und dies gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen könne.