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Arbeitszeiten flexibler gestalten: Dehoga unterbreitet vernünftigen Vorschlag – Mitarbeiter in Gastronomie wollen mehr arbeiten

Axel Strehl

Axel Strehl(Berlin, 16. Juni 2015) Von “krank machen” keine Spur: Was die Arbeitgeber-unfreundliche NGG titelte, ist eine Verunglimpfung des gesamte Gastgewerbe. Hoteliers und Wirte würde ihren Beschäftigte “krank machen”, äußerte man in Gewerkschaftskreisen. als Replik auf den Dehoga-Vorstoß, die Arbeitszeiten in der Gastronomie flexibler zu gestalten. Gerade in Saisonbetrieben an Nord- und Ostseeküsten wollen viele Mitarbeitern länger arbeiten, um auch mehr Geld zu verdienen, hält Vollblut-Gastronom Axel Strehl, Präsident des Dehoga-Landesverbandes Schleswig-Holstein, dagegen.

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Der Dehoga fordert eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit. Der konkrete Vorschlag lautet: An maximal drei Tagen pro Woche eine Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden zu ermöglichen. “Wohlgemerkt: Es geht um keine Verlängerung der Gesamtarbeitszeit”, so das Postulat.

Im Zusammenhang mit der Arbeitszeitdokumentation erweist sich die Höchstarbeitszeit als zunehmendes Problem für die Branche.

Beispiel 1:
Am Samstag findet die Hochzeitsfeier im Gasthof statt. Die Gäste treffen nach der kirchlichen Trauung um 17 Uhr ein. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter begann um 15 Uhr. Das Veranstaltungsende war für 1 Uhr vorgesehen. Aufgrund der guten Stimmung wird es jedoch 4 Uhr. Aus verständlichen Gründen kann der Gastwirt nicht um 1 Uhr die Hochzeitsfeier beenden.

Beispiel 2:
Die Busreisegruppe ist für 19 Uhr angemeldet. Kurz vor der geplanten Ankunft wird telefonisch mitgeteilt, dass man staubedingt voraussichtlich erst gegen 22 Uhr eintreffen wird, aber selbstverständlich dann das bestellte Drei-Gänge-Menü noch einnehmen möchte. Auch bei diesen Sachverhalten ist maximale Flexibilität ganz im Sinne guter Gastfreundschaft gefordert und ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden im Einzelfall nicht auszuschließen.

Diese Beispiele stehen nur stellvertretend für eine Vielzahl von Sachverhalten in der betrieblichen Praxis, die wahrlich nicht nur in Gastronomie und Hotellerie anzutreffen sind. Der Dehoga schlägt deshalb vor, dass unter bestimmten klar definierten Voraussetzungen ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist. Aus Sicht der Branche wäre es wünschenswert, wenn an maximal drei Tagen pro Woche eine Arbeitszeit von bis zu zwölf Stunden möglich wäre.

Was explizit nicht vom Dehoga gefordert wird:
“Wir fordern KEINE Verlängerung der Gesamtarbeitszeit! Diese ist tariflich oder arbeitsvertraglich festgelegt und wird innerhalb des Ausgleichszeitraums erreicht. Es versteht sich von selbst, dass es nicht um unbezahlte Mehrarbeit geht.
Der volljährige Mitarbeiter muss der Mehrarbeit in jedem Einzelfall schriftlich zustimmen.
Die Flexibilisierung gilt weder für Jugendliche noch für Azubis!”