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Behörden haben Hotels verstärkt im Visier: Hohe Bußgelder bei Verstößen gegen Brandschutz, Arbeitssicherheit und Hygienebestimmungen – Immer wieder Zwangsschließungen – Amtsträgerhaftung wird ernst genommen

IMG_0404(Hamburg, 06. August 2015) Nahezu jeden Tag gibt es neue Schreckensmeldungen in Hotellerie und Gastronomie. Feuer, Unglücksfälle und eklatante Hygieneprobleme rufen vermehrt die zuständigen Behörden auf den Plan. Bislang wurden drei Hotels aufgrund schwerer Brandschutzmängel zwangsgeschlossen. Darauf weist der auf Hotelsicherheit spezialisierte TV-Experte Ulrich Jander hin. Angefangen hatte es mit der Brandkatastrophe in einem zum Hotel umgebauten Bauernhof Schneitzlreuth mit sechs Toten. Am vergangenen Wochenende kam es zu einem Unglücksfall in einer Edel-Gastronomie in Kronberg, als die hölzerne Terrasse einstürzte. Offenbar auch ein Holzbalken an einem Übergang in einem Hotel in Arosa morsch, als dieser zusammenbrach und mehrere Gäste schwer verletzt wurden; sie fielen auf einer Betontreppe. Dies seien leider keine Einzelfälle, so Jander, denn die Dunkelziffer der Fälle in Hotels und Restaurants liege viel höher.

In der Hotellerie versuche man, die Vorkommnisse klein zu halten, weiß Jander. Aber was man oft nicht dabei bedenke, ist die Kommunikation der Behörden untereinander. Zunehmend unterrichten sich die Marktüberwachungen häufiger auf dem “kleinen Dienstweg”. Bei einem Unfall mit Verletzten wird im Allgemeinen die Polizei verständigt, die dann im Anschluss das Amt für Arbeitsschutz auf den Plan ruft – und das hat somit dann auch gleich die zuständige Berufsgenossenschaft mit im Gepäck.

Nun stellt sich die Frage: Was hat der Betreiber veranlasst, um Schadensereignissen vorzubeugen? Um das herauszufinden, wird nach den Protokollen der Sicherheitsfachkraft verlangt. “Und dann kommt es nicht selten zu dem großen und verlegenen Schulterzucken – also Klartext gesprochen: Das haben wir nicht”, berichtet Jander. Die Sicherheitsfachkraft (SIFA) ist gemäß der DGUV V2 verpflichtet, ein Protokoll von der Begehung im Betrieb anzufertigen. “Ist dies nicht geschehen, ist das schon das erste Problem”, so der Sicherheitsexperte. Die BGN wies schon einmal in einem Fachbeitrag darauf hin,  dass die SIFA durchaus zur Haftung herangezogen werden könne.

“Manche Personen sind sich der Tragweite ihrer Unterlassung nicht im Klaren. So wurde z. B. ein Fünf-Sterne-Hotel aufgefordert, seinen Terrassenwärmer, der dort im geschlossenen Raum betrieben wurde, aus dem Gebäude zu entfernen. Erst als die Feuerwehr mit Zwangsschließung drohte, gab der Direktor murrend nach”, weiß Jander zu berichten. Vielen Hoteldirektoren sei überhaupt nicht bewusst, dass auch sie haftungsrechtlich belangt werden können, wenn sie eine Unterlassung begehen.

Inzwischen werden spezielle Seminare und Fortbildungen, gerade für Feuerwehren, zum Thema vorbeugender Brandschutz angeboten. Es gibt bereits Feuerwehrschulen in Deutschland, wo dies auf dem Stundenplan steht. Zum Hintergrund: Die stärker beachtete Amtsträgerhaftung nimmt bei einem eintretenden Schadensereignis auch die Behörden sofort in die Pflicht. Dann wird gefragt: Was haben Sie festgestellt? Warum wurde das nicht überprüft? Somit setzt man – ggf. auch mit Zwangsschließung des Betriebs – seine Forderungen durch. “In den letzen Wochen hat sich gezeigt, dass doch einige Hotels medienwirksam von Amts wegen, geschlossen wurden. Und dies ist nur die Spitze des Eisbergs”, so Jander.

Der Druck auf die Hotellerie und Gastronomie wird in den nächsten Jahren weit steigen, auch durch höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Hygienebestimmungen. “Die Hotels, die sich das Thema Sicherheit auf die Fahnen geschrieben haben und derenArbeitsschutzdokumentation auf dem aktuellen Stand ist, werden keine Probleme haben. Aber die anderen, die nicht über Gefährdungsanalyse, Brandschutz-/HACCP Eigenkontrolle, Wartungs- und Prüfvorschriften u. v. a. m. verfügen, werden ins Straucheln geraten”, ahnt Jander. Äußerungen dazu, wie etwa “das koste zu viel Geld, das könne man sich nicht leisten“, würden oft bei Behörden als Gewinnabschöpfung interpretiert – und die Bußgelder noch einmal erhöht.